Position
Die KAB setzt sich in ihrem Grundsatzprogramm für eine sozial gerechte Verteilung des Einkommens und Vermögens ein. Als Instrument zur Sicherstellung von Verteilungsgerechtigkeit, der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und somit als Garant sozialen Friedens dürfen Steuern nicht einseitig Einkommen aus Erwerbsarbeit belasten. Die ungerechtet Verteilungspolitik muss aufgegeben und das Leitprinzip der Solidarität in den Mittelpunkt ordnungspolitischer Überlegungen gerückt werden. Die Beurteilungsgrundlage für alle steuerpolitischen Maßnahmen, ist für die KAB das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Lasten und Leistungen müssen gerecht verteilt werden.
Politische Diskussion
Staatliche Steuerpolitik sollte sich dem Prinzip der Steuergerechtigkeit verpflichten. Vorrangig ist deshalb eine steuerpolitisch flankierte Umverteilung zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen, denn um die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft zu stoppen, muss Schluss sein mit der „Entlastungspolitik“ für Unternehmen und Reiche. Diese führt u.a. zu einer Schieflage bei der Finanzierungslast gesellschaftlicher und staatlicher Aufgaben. Dem steuerlich privilegierten privaten Reichtum von wenigen, steht die „öffentliche Armut“ und ein Ausdünnen der öffentlichen Infrastruktur gegenüber. Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dürfen nicht einseitig über den Faktor Arbeit finanziert werden, sondern sind stärker als bisher über das allgemeine Steueraufkommen zu erbringen (vgl. Grundsatzprogramm Ziff. 69). Der Staat muss sich gemäss des Verfassungsgrundsatzes von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne eines ausgleichenden Steuer- und Leistungstransfersystems betätigen (vgl. Grundsatzprogramm Ziff. 74).



