
99,7 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind kleine und mittelständische Unternehmen. Die große Bedeutung dieser Unternehmen wird auch dadurch deutlich, dass sie 66,7 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in ihren Betrieben beschäftigen. Über 38 Prozent aller Umsätze werden in den kleinen und mittelständischen Betrieben erwirtschaftet.
Diese Zahlen sind auch ein Anzeichen dafür, dass das Arbeitsklima in diesen Unternehmen stimmt. Entscheidend mitverantwortlich dafür, dass im Betrieb alles funktioniert, die Beschäftigten belastbar sind und nicht zuletzt oft hoch motiviert, ist die Arbeit der Betriebsräte. In einer vergleichenden Studie zwischen Betrieben mit und ohne Betriebsräte hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung herausgefunden, dass in Mittelstandsunternehmen mit Betriebsrat die Arbeitsatmosphäre, die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Arbeitsbedingungen besser sind. Zudem sind auch die Einkommen in den Betrieben mit Arbeitnehmervertretung höher.
Diese positiven Arbeitsbedingungen finden auch auf der Gegenseite Anerkennung. Die große Mehrheit der Unternehmen im Mittelstand stünde der Arbeit von Betriebsräten positiv gegenüber, erklärte Wolfgang Rhode, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Betriebsräte sind es, die die Geschäftsführung oder Unternehmensleitung an ihre soziale Verantwortung erinnern. „So gelingt es meistens, dass ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Wünschen der Beschäftigten gefunden wird“, so Rhode. Besonders in Krisenzeiten sind es Betriebsräte, die helfen, Arbeitsplätze zu sichern und damit Fachwissen im Unternehmen zu halten.
Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, das die Pflichten und Rechte der Betriebsräte festlegt. So hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht auf Information, auf Beratung und Anhörung in personellen Fragen zugesprochen. In Fragen der Eingruppierung, bei Einstellung, Umgruppierung und Versetzung besitzt der Betriebsrat sogar ein Vetorecht. Nicht zuletzt ist das Zustimmungs- und Initiativrecht ein weiteres wichtiges Recht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.




