
Der Blick der KAB richtet sich verstärkt auf Mittel- und Kleinbetriebe ab 5 Beschäftigte.
Für Kleinbetrieben ist es wesentlich einfacher geworden, Betriebsräte zu wählen. Nach dem geänderten Betriebsverfassungsgesetz gilt für Betrieb bis zu 50 Beschäftigte ein vereinfachtes Wahlverfahren. Das ist demokratischer, zeitlich kürzer und preiswerte für den Betrieb. Die Initiatoren der Wahl, die Wahl des Betriebsrats und die gewählten Betriebsratsmitglieder haben einen umfangreichen gesetzlichen Schutz. Trotzdem kann es gut sein, wenn sie sich von erfahrenen Betriebsräten, der KAB oder der Gewerkschaften beraten und begleiten lassen.




