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Ein Grundpfeiler unserer Demokratie feiert Geburtstag - 75 Jahre Grundgesetz

Das Deutsche Volk gibt sich 1949 ein Grundgesetz (GG)

In der Präambel unseres Grundgesetzes steht geschrieben:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Am 23. Mai 1949 wurde das am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland offiziell verkündet.

In der Pädagogischen Akademie in Bonn tagte der Parlamentarische Rat, mit seinen 65 Mitgliedern, unter dem Präsidenten Konrad Adenauer, quasi als Vorstufe des Deutschen Bundestages, vom 1. September 1948 bis zum Mai 1949 und entwarf die Verfassung für eine neue deutsche Demokratie nach Kriegsende. Die 1919 begründete Republik von Weimar war mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 gescheitert.

Mit dem Inhalt des Grundgesetzes wollten dessen Mütter und Väter Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit ziehen. Einen totalitären Staat durfte es auf deutschem Boden nicht mehr geben. Es sollte dem Staatsoberhaupt in Zukunft keine so starke Position, wie in der Weimarer Republik, mehr zukommen; die Möglichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums wurde geschaffen, ein Kanzler sollte nur dann gestürzt werden können, wenn sich das Parlament gleichzeitig auf einen neuen geeinigt hatte.

Grundrechte als wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes

Die Grundrechte, als wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes, erhielten direkt nach der Präambel am Anfang ihren Platz, gleichzeitig wurde ein Verfassungsgericht geschaffen, welches das Grundgesetz mit Leben erfüllt und es auf neue Lebensumstände anwendet. Die neue Staatsordnung sollte viele Elemente einer wehrhaften Demokratie enthalten, u.a. hohe Hürden für Parteiverbote, für die Aberkennung von Grundrechten oder einer Veränderung des Grundgesetzes in essentiellen Punkten.

Die drei Säulen der Demokratie bilden die gesetzgebende (Legislative), ausführende (Exekutive) und rechtsprechende (Judikative) Gewalt.

Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht und binden diese drei Gewalten. In Art 1 GG ist als tragender Leitsatz unserer Verfassung der Schutz der Menschenwürde festgeschrieben. Weitere Elemente unserer demokratischen Grundordnung sind die im Grundgesetz verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die

Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe. Von besonderer Bedeutung sind für Christinnen und Christen die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung (Art 4 GG) sowie der in Europa einmalige verfassungsmäßige Schutz der Sonntage und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung (Art 140 GG i.V.m. Art 139 Weimarer Reichsverfassung). Als Reaktion auf die praktizierte Verfolgung aus politischen Gründen im Nationalsozialismus wird für politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl gewährt (Art 16 a GG), wobei der praktische Vollzug desselben in jüngster Zeit stark unter Druck geraten ist. Gerade an diesem Beispiel lässt sich die Bedeutung der Menschenrechte anschaulich verdeutlichen.

Demokratie muss gelebt werden

Selbst eine optimale juristische Absicherung der Demokratie kann nur insoweit Schutz bieten, als die Bürgerinnen und Bürger eines Staatsgefüges die demokratische Ordnung unterstützen, Demokratie muss gelebt werden. Sie ist heute bei vielen zur Selbstverständlichkeit geworden und wird daher nicht nur von Verfassungsfeinden, sondern vor allem durch Gleichgültigkeit bedroht.

Die negativen Erfahrungen während des Nationalsozialismus sind nicht mehr präsent, nur einzelne wenige Zeitzeugen erhalten die Erinnerung lebendig, was es für die Menschen bedeutet, in einem autokratischen Staatsgefüge zu leben. Bei den anstehenden Wahlen in einzelnen Bundesländern ist zu erwarten, dass Parteien mit einem problematischen Verhältnis zur Demokratie, wie die AfD, in Zukunft Mehrheiten in unseren Parlamenten erzielen werden. Dies gilt gleichermaßen für die europäische Ebene. Sollten im parlamentarischen Bereich antidemokratische Kräfte die Mehrheit gewinnen, erscheint es umso wichtiger, unseren Rechtsstaat in Gestalt einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und einem starken Bundesverfassungsgericht, als oberste Kontrollinstanz, zu festigen. Die aktuelle politische Forderung, die Amtszeit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festzuschreiben, erscheint auf diesem Hintergrund durchaus berechtigt. Und nicht zuletzt braucht es Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der Demokratie identifizieren. Demokratie ist kein Selbstläufer - als Christinnen und Christen ist es unsere Aufgabe, für Menschenrechte und somit für unsere demokratische Grundordnung einzustehen.

Dr. jur. Astrid Deusch, Freiburg

Interview mit Stefan Bernhard Eirich zu 75 Jahre Grundgesetz

"Die KAB arbeitet mit allen demokratischen Kräften zusammen, die die menschliche Würde achten und auf dem Boden der freiheitlich demokratischne Grundordnung sowie des sozialen Rechtstaates stehen. (Grundsatzprogramm, Beschluss des 9. Bundesverbandstages, Okt. 1996, 36 )". Damit machen die Männer und Frauen in der KAB Deutschlands bewußt, dass die Werte des Grundgesetzes Grundlage ihres Auftragees als katholische Arbeitnehmerbewegung sind.  Aus Anlass des 75. Geburtstages des Grundgesetzes am kommenden Donnerstag, dem 23. Mai, nimmt Bundespräses Stefan Bernhard Eirich in einem podcast (siehe oben) Stellung zu den Herausforderungen, denen die Verfassung heute ausgesetzt ist.