Freiwillige Vereinbarungen sind bisher auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gescheitert. Deshalb begrüßt die KAB das von Arbeitsminister Heil eingebrachte Gesetz.
"Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz ist auch ein Erfolg von Frauen und Männern in der KAB, den Gewerkschaften und den Aktivitäten von Prälat Peter Kossen, der nicht müde wurde, die Rechte der Arbeiter immer wieder öffentlich einzufordern", sagt Luttmer-Bensmann. Für die KAB ist das Gesetz ein wichtiger Schritt, um menschenwürdige Arbeit- und Lebensbedingungen durchzusetzen. Jahrzehntelang wurde mit Leih- und Zeitarbeitsverträgen die Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen betrieben und von der Politik geduldet, kritisierte der katholische Sozialverband. Ab Januar 2021 sind Werkverträge und ab April 2021 keine Zeitverträge mehr erlaubt. Nur in Einvernehmen mit den Gewerkschaften kann in der Verarbeitenden Fleischindustrie in Spitzenzeiten acht Prozent der Belegschaft in den kommenden drei Jahren mit Zeitarbeit eingesetzt werden.
Billigfleisch fördert Ausbeutung
Nach Ansicht der KAB haben kriminelle Strukturen im Preiskampf um Billigfleisch zu der ausufernden Ausbeutung geführt. "Arbeitsschutzkontrollen müssen nun auch in weiteren Branchen umgesetzt und Leiharbeit eingeschränkt werden", fordert der KAB-Bundes-vorsitzende. In vielen Bereichen der Landwirtschaft und der Pflegehilfe warten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls auf Schutz und faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. "Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken von Arbeitnehmern ausgetragen werden", so Luttmer-Bensmann.