Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben besonders in der Zulieferindustrie der Länder Afrikas und Asiens gezeigt, wie wichtig faire Arbeitsbedingungen sind. ""Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, der jetzt im Bundestag diskutiert wird, müssen weiterhin zigtausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtlos in den Zulieferfabriken schuften"", kritisiert der KAB-Bundesvorsitzende. Das Gesetz berücksichtige nicht die gesamte Produktions- und Lieferkette.
Menschenrechtsstandard ins Lieferkettengesetz
"Die Parlamentarier im Deutschen Bundestag müssen unbedingt, um Umweltstandards und Arbeitnehmer- und Menschenrechte auf mehr Unternehmen und auf die gesamte Produktionskette erweitern. Der jetzige Gesetzesentwurf belegt das Einknicken vor Wirtschaftsinteressen, die nicht auf Arbeitsrechte Rücksicht nehmen", so Luttmer-Bensmann.
Über 4200 deutsche Unternehmen, die international tätig sind und weniger als tausend Mitarbeiter haben, werden mit dem Gesetz aus der Verantwortung genommen. Zudem wurden die Sorgfaltspflichten von Unternehmen abgestuft. In vollem Umfang sollen die Sorgfaltspflichten "nur für den eigenen Geschäftsbereich" und für Vertragspartner als "direkter Zulieferer" gelten", so der Gesetzesentwurf. Darüber hinaus fehle eine zivilrechtliche Haftung.
Die KAB Deutschlands, die sich gemeinsam mit 100 Organisationen seit vielen Jahren für die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes einsetzt, warnt vor einer Mogelpackung. "Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag auf, die Bundesregierung zu drängen, die geltenden Menschenrechtsstandards der UNO und der OECD in dem Lieferkettengesetz umzusetzen", betont Bundesvorsitzender Luttmer-Bensmann.