Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zu mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das umfassende Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, kurz CETA, getroffen. Danach ist CETA in der vorläufigen Anwendung verfassungskonform. Der Bundesvorsitzende der KAB, Andreas Luttmer-Bensmann, betont: „Die KAB setzt sich seit vielen Jahren in Netzwerken und Bündnissen gegen Freihandelsabkommen ein, die Transparenz und Demokratie unterlaufen. Auch nach dem Urteil werden wir zusammen mit unseren Bündnispartnern prüfen, erneut Verfassungsbeschwerde einzureichen.“ Das Karlsruher Urteil stellt ausdrücklich fest, dass gegen einen Beschluss des Rates der EU zum Abschluss von CETA und zum deutschen Zustimmungsgesetz eine Verfassungsbeschwerde zulässig ist, da beide Entscheidungen noch ausstehen.
Rückkopplung an demokratische Entscheidungen
Die Richter des Zweiten Senats stellten zudem fest, dass der „gemischte Ausschuss“ nicht ohne Bundesregierung und Bundestags entscheiden kann. Nach Artikel 26.1 CETA setzen beide Vertragsparteien einen sogenannten „gemischten CETA-Ausschuss“ ein, der für alle Fragen der Durchführung und Auslegung des Freihandelsabkommens zuständig ist. Luttmer-Bensmann: „Dies ist ein beachtlicher Teilerfolg der Klagen. Bundesregierung und Bundestag müssen zukünftig bei den Entscheidungen des Ausschusses einbezogen werden. Dadurch wird eine Rückkoppelung an demokratische Entscheidungen festgeschrieben, was wir ausdrücklich begrüßen. Dennoch bleibt das grundlegende Demokratiedefizit von CETA.“
Luttmer-Bensmann erinnerte daran, dass angesichts des Kriegs in der Ukraine, weltweit steigender Lebensmittel- und Rohstoffpreise und der Ausbreitung des Hungers in der Welt, faire und gerechte Handelsstrukturen notwendiger denn je seien. Luttmer-Bensmann: „Die Lasten der Freihandelsabkommen dürfen nicht den Armen und den Ländern des globalen Südens aufgebürdet werden, indem sich die reichen Länder durch bilaterale Freihandelsabkommen Wettbewerbsvorteile verschaffen und die Schere zwischen Arm und Reich so weiter vergrößern.“
Die KAB hat die von fast 200.000 Menschen mitgetragenen zwei „Bürgerklagen“ beim Bundesverfassungsgericht unterstützt. Sie ist Mitglied im Netzwerk „Gerechter Welthandel“. Im September 2016 war die KAB und die lokalen Bündnisse vor Ort maßgeblich an der Organisation und Durchführung der Großdemonstrationen gegen CETA und TTIP in Frankfurt, Köln, München und Stuttgart beteiligt, an denen bundesweit ca. 320.000 Menschen teilnahmen.