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KAB: Das Kirchliche Arbeitsrecht muss jetzt angepasst werden

Die Anpassung des kirchliches Arbeitsrechts fordert die KAB Deutschlands. Foto: kna

„Den Ankündigungen zum Umgang mit dem Arbeitsrecht müssen jetzt auch Taten folgen“, erklärt KAB-Bundespräses Stefan-B. Eirich im Hinblick auf die Ankündigung von Bischöfen und Generalvikaren, dass die sexuelle Orientierung von queeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat.

Die KAB Deutschlands begrüßt ausdrücklich das eindeutigen Aussagen von Bischof Genn, dem Münchener Erzbischof Reinhard Kardinal Marx oder dem Würzburger Generalvikar Jürgen Vorndran, dass die sexuelle Orientierung weder bei Einstellungen noch bei der täglichen Arbeit der Mitarbeitenden in den verschiedenen Einrichtungen der Kirche aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu Benachteiligungen oder Diskriminierungen führen darf.
„Die jahrzehntelange Diskriminierung von nichtheterosexuellen sowie heterosexuellen, die geschieden oder in neuen Partnerschaften leben, durch die katholische Kirche ist eine Schande und muss endlich ein Ende haben“, fordert KAB-Bundespräses Stefan-B. Eirich. Die KAB Deutschlands unterstützt die Kampagne „#Outinchurch“, wo 125 katholischer Menschen offen über ihre Sexualität und die erfahrende Diskriminierung in der katholischen Kirche berichten (siehe Pressemitteilung vom 24. 1. 2022).

Kirche muss Zeichen der Zeit erkennen

„Die katholische Kirche muss endlich die Zeichen der Zeit verstehen und ihrem sozialen und seelsorgerischen Auftrag an den Menschen auch in den eigenen Arbeitsverhältnissen umsetzen“, so Eirich. Die KAB Deutschlands fordert Dienstgeber und Dienstnehmer und die Verantwortlichen auf, die kirchliche Grundordnung und das kirchliche Arbeitsrecht so zu gestalten, dass Diskriminierungen von Mitarbeitenden ausgeschlossen sind.  „Menschen müssen endlich in einer angstfreien Kirche zu Hause und aufgehoben sein können“, so Stefan Eirich.