Verantwortung für menschenwürdige Arbeit
Der katholische Sozialverband bedauert, dass das Gesetz vorerst nur Unternehmen mit über 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter die gesetzliche Sorgfaltspflicht stellt und erst ab Januar 2024 deutsche Unternehmen mit tausend Beschäftigten unter das Lieferkettengesetz fallen. "In einer global aufgestellten Wirtschaft wie in Deutschland müssen natürlich auch Unternehmen mit 500 Beschäftigten, die weltweit produzieren in die Verantwortung für Menschen- und Arbeitnehmerrechte genommen werden", fordert Bundespräses Eirich.
Geplante Kontrollen umsetzen
Das Verbot von Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit, Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, gerechter Lohn sowie gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit und Umweltstandards dürften nicht von Unternehmensgrößen abhängig gemacht werden. "Menschenrecht sind unteilbar und bedürfen unser aller Verantwortung", so Stefan Eirich. Die KAB fordert daher, das Gesetz durch verstärkte unabhängige Kontrollen wirksam werden zu lassen.
Deutschland Vorreiter für Europa
Die KAB Deutschlands appelliert an die Bundesregierung den jetzigen Gesetzesentwurf nachzubessern und sich für eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen auch auf europäischer Ebene einzusetzen. "Deutschland muss in Sachen Menschen- und Arbeitsrechte Vorreiter sein", so der KAB-Bundespräses.