Der KAB-Vorsitzende fordert einen „Systemwechsel bei der Festlegung der Lohnuntergrenze in Deutschland“. Die jetzige Methode erlaube lediglich eine nachholende Anpassung in Trippelschritten. So ist der jetzt berechnete Mindestlohn, der ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt und bis 31. Dezember 2020 gültig ist, auf Grundlage der Lohnentwicklung von 2016 und 2017 festgelegt worden. „Eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist somit nicht gewährleistet. Die jetzt festgelegte Höhe des Mindestlohns ab kommenden Jahr in Höhe von 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 in Höhe von 9,35 Euro ist deshalb enttäuschend für die Betroffenen“, betont Luttmer-Bensmann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich blieben so in der Armutsfalle.
Mindestlohn von 13,44 pro Stunde
Die KAB Deutschland sieht in der jetzigen Mindestlohnhöhe nicht nur eine gesellschaftliche Ausgrenzung, sondern auch die Zementierung der Altersarmut für Millionen zukünftiger Rentnerinnen und Rentner. „Altersarmut bleibt auch mit knapp 9,20 Euro brutto pro Stunde vorprogrammiert, denn eine entsprechende Rente bliebe weiterhin unter der Grundsicherungsschwelle“, erklärt Luttmer-Bensmann. Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind auf den Mindestlohn angewiesen. Oft werde diese magere Lohnuntergrenze noch durch Tricks der Arbeitgeber systemisch unterlaufen. Der KAB-Bundesvorsitzende fordert erneut die Bundesregierung auf, die Kontrollen zu verstärken.
„Der Mindestlohn muss auf endlich eine andere Basis gestellt werden und mindestens 13,44 Euro für die geleistete Arbeitsstunde betragen. Mit einem solchen Lohn ist Leben in Deutschland möglich, für gutes Leben reicht es immer noch nicht“, sagt Luttmer-Bensmann.