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Eine Kindergrundsicherung sichert die wichtigen Rechte von Kindern

Bildung und Kinderwohl sind wichtige Kinderrechte. Foto:pixabay

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe“. Dies betont Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands, aus Anlass des Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November.

Mehr als jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf. Das sind 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Kinder- und Jugendarmut verharrt seit Jahren auf diesem hohen Niveau „Armut nimmt Kindern und Jugendlichen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt der KAB-Bundesvorsitzende. Die Situation habe sich durch die über ein Jahr anhaltende pandemischen Lage in Deutschland weiter verschärft. Durch Lockdown, Unterrichtsausfall und Videounterricht seien Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdenden Familien besonders im Bildungssystem extrem benachteiligt worden.

Bisherigen Leistungen nicht ausreichend

Kinderrechte sind eng mit Bildungs- und Teilhabechancen verbunden, sagt Luttmer-Bensmann. Kinderarmut ist besonders besorgniserregend, da sie nicht nur Mangel und Ausgrenzung im Hier und Jetzt bedeutet, sondern negativ in die Zukunft wirkt und Kindern Zukunftschancen nimmt. Die vielen familienbezogenen Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Leistungen oder das Bildungs- und Teilhabepaket erreichen ihr Ziel, Armut von Kindern zu vermeiden, nicht ausreichend. „Die neue Regierung muss endlich eine existenzsichernde Kindergrundsicherung einführen, um jedes Kind, egal welcher Herkunft, die gleichen Teilhabechancen zu ermöglichen“, fordert Andreas Luttmer-Bensmann. Das Wohl des Kindes stehe daher an vordringliche Stelle in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November vor 22 Jahren verabschiedet wurde.