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Eirich: Jetzt Konsequenzen aus Missbrauchsgutachten ziehen

Gutachter Prof. Björn Gercke übergibt das Gutachten an Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. Foto: Screeshot PK

Als einen wichtigen, weil allerersten Schritt, hat die KAB Deutschlands die heutige Veröffentlichung des Missbrauchs-Gutachten des Erzbistums Köln gewertet. Dass dieser mehr als überfällig war, stehe außer Zweifel, denn längst hätten Ross und Reiter klar benannt werden müssen, so KAB Bundespräses Stefan Eirich.

Das von den Kölner Strafrechtsexperten Prof. Dr. Björn Gercke und Dr. Kerstin Stirner vorgestellte Gutachten habe deutlich gemacht, dass der Schutz und die Anerkennung der Opfer, die Ahndung der Tat, die Rechenschaft der Täter sowie die Aufarbeitung des Missbrauchs systembedingt jahrzehntelang  durch die Kirchenstrukturen und Kirchenverantwortlichen verhindert wurde. „Die Ergebnisse des Gutachtens und die Einschätzungen der Gutachter sind ein unüberhörbares Signal für die gesamte katholische Kirche über Deutschland hinaus, absolute Transparenz und ein Maximum an unabhängiger Kontrolle in den Strukturen der Kirche zu institutionalisieren“, erklärt Bundespräses Eirich.

Eirich betonte erneut, dass die Benennung der Hauptverantwortlichen längst hätte erfolgen müssen. Trotz der heutigen Darlegungen lasse sich der immense Schaden für die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht mehr reparieren. Das von den Gutachtern benannte grassierende „System subjektiv empfundener Nichtzuständigkeit“ in der Bistumsleitung und die zahlreichen Fälle von Pflichtverletzungen durch noch amtierende Verantwortungsträger werde zukünftig das Handeln der Kirche auch in nicht betroffenen Themenfeldern wie dem des sozialethischen Engagements noch mehr erschweren.

Tief betroffen zeigte sich der KAB-Bundespräses über den in seiner Fahrlässigkeit nachgerade zynischen Umgang mit den Akten der Beschuldigten. Daher müsse die „längst überfällige Veröffentlichung Ausgangspunkt für eine umfassende und gründliche Auseinandersetzung mit den systemischen Ursachen im Klerus sein. Nur so schaffe es die katholische Kirche langfristig wieder etwas an Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurück zu erlangen“, betont Stefan Eirich. Erste Entlassungen bzw. Entpflichtungen änderten nichts an der moralischen Pflicht zu einer umfassenden Wiedergutmachung.