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KAB begrüßt die Pläne der EU-Kommission zu den Lieferketten

EU-Kommission öffnet Tür für ein europäisches Lieferkettengesetz. Foto: Rabbe

In Berlin setzten sich Bundespräses Stefan Eirich und KAB-Diözesanvorsitzende Monika Binek für ein deutsches Lieferkettenegsetz ein.

"Die Gesetzesvorlage der EU-Kommission zu den internationalen Lieferketten ist ein weiterer wichtiger Schritt zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und nachhaltigem Klimaschutz", erklärt Bundespräses Stefan-B. Eirich.

Nachdem im letzten Jahr das Gesetzgebungsverfahren für ein EU-Lieferkettengesetz mehrmals verschoben wurde, hat jetzt die EU-Kommission einen Entwurf vorgestellt. Bereits im letzten Jahr hatten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, sowie seine damaligen Amtskollegen Gerd Müller und Svenja Schulze, ein Lieferkettengesetz für Deutschland umgesetzt.

 

EU-Pläne gehen über deutsches Lieferkettengesetz hinaus

Der jetzt vorliegende Entwurf der EU-Kommission geht weit über die deutsche Regelung hinaus. Konkret sieht der Entwurf der Kommission mehrere Grenzen vor. Firmen in der Europäischen Union sind dann betroffen, wenn sie international einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erwirtschaften und mehr als 500 Mitarbeitende haben. Für Unternehmen, die in Sektoren arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung höher ist, gelten strengere Regeln. Hier greift das Gesetz bereits ab 250 Angestellte. Bei Firmen aus Drittstaaten gilt je nach Risiko ein Umsatz von 150 Millionen beziehungsweise 40 Millionen Euro, der in der EU erwirtschaftet werden muss. Zu solchen Risikobranchen zählen etwa die Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft. "Dies ist eine wichtige Regelung, da gerade in diesen Bereichen und Branchen die Arbeitsbedingungen oft immer noch menschenunwürdig sind", betont Bundespräses Eirich. Nach Angaben der EU-Kommission wären rund 13.000 EU-Firmen und 4.000 Firmen aus Drittstaaten betroffen.

Während die geplante EU-Richtlinie noch weiter vom Europaparlament und den EU-Ländern verhandelt werden muss, gelten die Bestimmungen des deutschen Lieferkettengesetzes für deutsche Unternehmen ab dem kommenden Jahr2023, und zwar vorerst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Von 2024 an sinkt diese Schwelle auf 1.000. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2.890 Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Kleinere Unternehmen sind nicht betroffen. Anders als die EU-Pläne werden vom Bundesgesetz nur solche Umweltzerstörungen erfasst, wenn diese Leid bei Menschen oder Korruption erzeugen. "Angesichts des Klimawandels und seinen Folgen muss das deutsche Lieferkettengesetz angepasst werden", fordert Eirich.