„Auch für Langzeitarbeitslose müssen Tariflöhne gelten“, so KAB-Bundesvorsitzende Maria Etl. Am heutigen Mittwoch stellt Heil seine Pläne im Bundeskabinett vor, die eine für Langzeitarbeitslose eine bessere soziale Unterstützung sowie unbürokratische Jobangebote vorsieht. Erstmals sehen die Pläne der Regierng eine langfristige Förderung beim Wiedereinstieg vor. Firmen und Kommunen, die Personen, die länger als sechs Jahre Hartz IV bezogen haben, einstellen, erhalten die volle Unterstützung für zwei Jahre.
Der katholische Sozialverband befürchtet, dass Kommunen und Firmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, die Differenz bis zum ortsüblichen Tariflohn nicht leisten werden. Das Beschäftigungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums sieht lediglich eine Förderung in Höhe des derzeitigen Mindestlohns von 8,84 Euro brutto pro Stunde vor. „Menschen, die lange ohne Arbeit waren, darf nicht schon bei der Wiedereingliederung die Hoffnung auf soziale Teilhabe genommen werden“, so Etl. Sie fordert, auch bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen müsse gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten und appelliert an Regierung und Kommunen eine Einigung zu finden, um die Differenz zum Tariflohn auszugleichen.
Mindestlohn von 13,44 Euro
Der derzeitige Mindestlohn reiche weder für die Sicherung der eigenen Existenz noch für eine soziale Absicherung im Alter. Die KAB Deutschlands setzt sich für einen Mindestlohn in Höhe von 13,44 Euro ein. „Wer Armutsfallen beseitigen und die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt voranbringen will, darf nicht den Niedriglohnbereich weiter ausbauen“, betont die KAB-Bundesvorsitzende.