„Wer heute mit siebzehn Jahren in die Lehre geht, hat fünfzig Jahre Erwerbsarbeit vor sich, bevor er in den Ruhestand gehen kann“, erklärte KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann. Eine Koppelung an die Lebenserwartung führe zu Ungerechtigkeiten im Rentensystem und in der ganzen Gesellschaft. „Besonders Frauen sind die Verliererinnen einer Anhebung des Renteneintrittsalters“, betont Luttmer-Bensmann. So zeige eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass Frauen die höchsten Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen müssen. Zudem sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen körperlich und geistig nicht in der Lage, länger auf dem Arbeitsmarkt zu funktionieren.
Das Renteneintrittsalter scheint zur Wunderwaffe gegen die Unterfinanzierung der Rentenversicherung und nun auch gegen den Fachkräftemangel zu mutieren. „Mit dem Vorschlag von Veronika Grimm, mit jedem Jahr mehr Lebenserwartung zwei Drittel des zusätzlichen Jahres der Erwerbsarbeit zuzuschlagen, lasse sich weder die Rentenkassen füllen noch Altersarmut bekämpfen“, betont der KAB-Bundesvorsitzende. Im Gegenteil, hier werde auf dem Rücken von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Belastungen für die Sozialversicherungen abgewälzt, beklagt Luttmer-Bensmann.
Altersarmut entsteht im Ewerbsleben
Um die Rentenversicherung zukunftsfest und gerecht zu gestalten, bräuchte es einer Bürgerversicherung, in der alle, auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Politiker, einzahlen“, fordert Luttmer-Bensmann. Die KAB hat gemeinsam mit vier weiteren katholischen Verbänden das Modell einer solidarischen Alterssicherung entwickelt. „Altersarmut entstehe nicht erst beim Renteneintritt, sondern im Erwerbsleben“, so der KAB-Bundesvorsitzende.