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KAB: Keine faulen Deals beim Schutz des Sonntags

Die Allianz für den freien Sonntag lehnt den HDE-Vorschlag ab.

Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sieht im Sonntagsschutz ein durchs Grundgesetz garantiertes Freiheitsrecht. Fotos: Rabbe

"Wir lassen den grundgesetzlich verankerten Sonntagsschutz nicht durch faule Deals verwässern", erklärt Hannes Kreller, KAB-Vertreter in der Allianz für den freien Sonntag. Kreller reagiert damit auf einen Vorstoß des Handelsverband Deutschland (HDE), der den Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen bundesweit streichen will.

Der Handelsverband hat mit einer Kampagne auf die jüngsten Urteile von Verwaltungsgerichten zum Schutz des Sonntags mehr verkaufsoffene Sonntage in Deutschland gefordert. So sollen es nach Plänen des HDE bundesweit zehn verkaufsoffene Sonntage je Kommune geben ohne einen notwendigen Anlassbezug. Letztere wurde seitens der Verwaltungsgerichte bei genehmigten Sonntagsöffnungen durch Kommunen und Städte angemahnt, da die Anlässe lediglich vorgeschoben wurden, um auch am Sonntag Supermärkte, Kaufhäuser und Einzelhandelsgeschäfte öffnen zu können. "Die Urteile zeigen, dass schon jetzt der Sonntagsschutz radikal ausgehöhlt wird. Nicht nur der Einzelhandel auch Call-Center versuchen den Sonntag zu einem Arbeitstag umzuwandeln", so Kreller, der sich gemeinsam mit ver.di, der Evangelischen Kirche und anderen Gewerkschaften für eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie bis 1996 bestand, einsetzt.

Mensch über Wirtschaft

Befürchtungen des HDE, das die jetzige Regelung zu verstärkten Käufen über das Internet führt, erteilte KAB-Sonntagsschützer Kreller eine klare Absage. "Der Internethandel, der nicht auf den Sonntag beschränkt sei, hat nichts mit offenen oder geschlossenen Geschäften zu tun.  Auch die Kunden, die Sonntags per Internet bestellten, erhalten ihre Ware sogar erst zur Wochenmitte oder noch später", so Kreller. Klar sei, dass der verstärkte Handel im Internet mit Sonntagsöffnungen nicht aufzuhalten sei. Längst kombinierten Einzelhändler ihre realen Geschäfte mit virtuellen Internetauftritten und sorgten so für einen arbeitsfreien Sonntag ihrer Angestellten und eine bessere Kundenbindung. "Ausgeweitete Öffnungszeiten verschlechterten der Erfahrung nach die Beschäftigungsbedingungen im Einzelhandel", beklagt KAB-Arbeitsmarktexperte Kreller.

Unterstützung erhält die Allianz für den freien Sonntag vom ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, der im Sonntagsschutz direkte persönliche Freiheitsrechte des Grundgesetzes verankert sieht."Nicht der Mensch muss sich der Wrtschaft, sondern die Wirtschaft den menschlichen Belangen unterordnen", so Kreller.