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Keine Soziale Gerechtigkeit ohne Lohngerechtigkeit

Kleine Schritte für Frauen aus der Ungerechtigkeitsblase in Deutschland.

Verlangt niedrigere Hürden beim Teilzeit-Gesetz und bei der Lohngleichheit um Frauen vor Altersarmut zu schützen: KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann.

Altersarmut ist auch ein Ergebnis der Lohnungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. "Mit der vom Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig eingebrachten Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches können Frauen endlich rechtliche Schritte einleiten, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erwirken", betont Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann.

Mit dem Gesetzesentwurf müssen Arbeitgeber mit 200 Beschäftigten ihren Mitarbeiter*innen auf Anfrage Auskunft geben, welche Kriterien bei der Eingruppierung angewendet wurden. Bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen Arbeitgeber regemäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit öffentlich berichten. "Da die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer*innen in Unternehmen unter 200 Mitarbeitern beschäftigt sind, kann die neue Gesetzesregelung nur ein erster Schritt sein", so Luttmer-Bensmann.
Das neue Gesetz wird nichts an den strukturellen Problemen ändern, meint auch Winfried Gather, KAB-Diözesansekretär im Erzbistum Köln. In einer Stellungnahme in der Kölner Kirchenzeitung unterstreicht er, dass besonders Frauen in Teilzeit oder in schlechter bezahlten Jobs arbeiten oder bei Familiengründungen längere Auszeiten nehmen. "Glaubt jemand wirklich, dass das Gesetz Kassiererinnen, Arzthelferinnen oder Altenpflegerinnen zu einem höheren Gehalt verhelfen wird?", so Gather. Er kritisiert, dass das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit auf die Durchsetzung des bereits seit 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf ein gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit zielt, und immer noch nicht konsequent umgesetzt wurde.

Equal-Pay-Day
Als einen weiterer Schritt aus der Armutsfalle von Frauen sieht daher die KAB Deutschlands das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgebrachten Teilzeit-Gesetz. Auch hier müsse die Höhe der Beschäftigtenzahl nach unten korrigiert werden, um möglichst vielen Frauen die Rückkehr in die Vollzeit zu ermöglichen, meint Bundesvorsitzender Luttmer-Bensmann. "Das Recht auf Vollzeit und gleichen Lohn sind wichtige Stellschrauben gegen Armut von Frauen im Alter", so der Vorsitzende des katholischen Sozialverbandes. Luttmer-Bensmann forderte die Einschränkung völlig aus dem Gesetz zu streichen. Gleichzeitig warnte er die Union, das Teilzeit-Gesetz mit dem Scheinargument von zuviel Bürokratie zu verhindern.
Die KAB wird deshalb auch in diesem Jahr sich am internationalen Frauentag und am Equal-pay-day im März für soziale Gerechtigkeit einsetzen, kündigte der Bundesverband an.