Gegen Grundprinzipien der GKV
Das Kabinett Schröder hatte zum 1. Juli 2005 beschlossen, die Beitragslast nicht mehr paritätisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verteilen. Alle Versicherten zahlten seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Als Ausgleich wurden alle Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte abzusenken. Vom sinkenden Krankenkassenbeitrag profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, doch den Sonderbeitrag bezahlen dagegen nur die Versicherten. Unterm Strich bleibt für sie eine Mehrbelastung von 0,45 Beitragssatzpunkten. Bis 2014 mussten Arbeitgeber die Hälfte des um 0,9 Prozentpunkte reduzierten allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz tragen.
Seit 2015 tragen Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz. Den übrigen Teil des Beitrags tragen die Arbeitnehmer.Für die KAB ist die Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, da nach Angaben des Spitzenverbandes der GKV deutlich höhere Krankenkassenbeiträge und Zusatzbeiträge zu erwarten sind. Mittelfristig reichen die bis zu 1,8 Prozent des Bruttolohnes. "Es ist mit den Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar", so der KAB Bundesausschuss, "dass die Arbeitnehmer Innovationen und Reformen alleine finanzieren müssen".