Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie dem Einsatz von Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Krankenversicherung: KAB will die Rückkehr zur Parität

Versicherte in der GKV zahlen seit 2005 mehr.

Einstimmig fordern die Delegierten der KAB die Bundesregierung auf, in der gesetzlichen Krankenversicherung zur paritätischen Finanzierung zurückzukehren. Fotos: Rabbe

Der Bundesausschuss der KAB hat im Rahmen des Bundesverbandstages die Bundesregierung aufgefordert, zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren. "Die zu jeweils gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene Beitragsfinanzierung gehört zu den Grundprinzipien der Sozialversicherung", betont der Antragsteller, der KAB-Diözesanverband Fulda. Die Delegierten des Bundesausschusses haben sich einstimmig hinter diese Forderung gestellt.

Gegen Grundprinzipien der GKV

Das Kabinett Schröder hatte zum 1. Juli 2005 beschlossen, die Beitragslast nicht mehr paritätisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verteilen. Alle Versicherten zahlten seit 1. Juli 2005 einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Als Ausgleich wurden alle Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte abzusenken. Vom sinkenden Krankenkassenbeitrag profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, doch den Sonderbeitrag bezahlen dagegen nur die Versicherten. Unterm Strich bleibt für sie eine Mehrbelastung von 0,45 Beitragssatzpunkten. Bis 2014 mussten Arbeitgeber die Hälfte des um 0,9 Prozentpunkte reduzierten allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz tragen.

Seit 2015 tragen Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz. Den übrigen Teil des Beitrags tragen die Arbeitnehmer.Für die KAB ist die Rückkehr zur Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, da nach Angaben des Spitzenverbandes der GKV deutlich höhere Krankenkassenbeiträge und Zusatzbeiträge zu erwarten sind. Mittelfristig reichen die bis zu 1,8 Prozent des Bruttolohnes. "Es ist mit den Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar", so der KAB Bundesausschuss, "dass die Arbeitnehmer Innovationen und Reformen alleine finanzieren müssen".