Trotz Wachstum im Einzelhandel hat der Handelsverband Deutschland (HDE) die Forderung gestellt, den Artikel 140 des Grundgesetzes, der den Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung garantiert, zugunsten einem Rund-um-die-Uhr-Konsums in den Städten abzuschaffen.
Die KAB Deutschlands, Mitglied der bundesdeutschen sowie der europäischen Allianz für den freien Sonntag aus Gewerkschaften, Jugend- und Sportverbänden sowie kirchlichen Gruppen, wehrt sich gegen die Streichung des Anlassbezugs in der Verfassung. "Mit der Aufweichung des Anlassbezugs wird der Sonntag allein dem Markt und Profitstreben überlassen. Einzelhandel und Städte würden schon jetzt immer stärker mit illegalen Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen einen Dammbruch zu erreichen", erklärte Luttmer-Bensmann. Schuld sei eine Politik wie in Nordrhein-Westfalen, die mit einem sogenannten Entfesselungsgesetz statt gesetzliche Klarheit für den Einzelhandel und Kommunen herzustellen, weitere Rechtsunsicherheiten geschaffen habe. Immer wieder müssten Verwaltungsgerichte mit Urteilen und Untersagungen gegen die massiven Versuche illegaler Sonntagsöffnungen vorgehen.
Wohnungsmarkt zerstöre Innenstädte
"Der garantierte Schutz des Sonntag durch unser Grundgesetz ist nicht verhandelbar", betonte der KAB-Bundesvorsitzende. Er kündigte massiven gesellschaftlichen Widerstand gegen Bestrebungen der Politik an, den Sonntagsschutz im Grundgesetz aufzuweichen. Der erkämpfte, arbeitsfreie Sonntag bedeute Freiheit und mache den Mensch durch die Selbstbestimmung über seine Zeit zum Menschen. "Nicht der Sonntag sorge in den Städten für leere Läden, sondern eben der Wohnungsmarkt selbst mit unbezahlbaren Mieten", erklärte Luttmer-Bensmann.