"Wir hoffen, dass der gemeinsame Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Bremen auch von den CDU-Ländern unterstützt wird", betonte Hannes Kreller, Sozialexperte der KAB Deutschlands. Die 1951 eingeführte paritätische Finanzierung wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2005 abgeschafft und ein Sonderbeitrag für die Arbeitnehmer eingeführt. Dieser führte zu einer Mehrbelastung der Mitglieder um 0,45 Prozent.
Paritätischer Zusatzbeitrag
Das sogenannte GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz führte zu einem Gesundheitsfonds und zu einem Beitragssatz von 15,5 Prozent, 7,3 Prozent für Arbeitgeber, 8,2 Prozent für die Versicherten. "Die Absenkung des Beitragssatzes auf 14,6 Prozent im letzten Jahr hat zwar zu einem gleich hohen Beitragssatz geführt, doch der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer lag bei 0,9 Prozent", so Hannes Kreller, Mitglied in der Selbstverwaltung der DAK Gesundheit. Für das laufende Jahr rechnen die Krankenkassen mit einem Anstieg des Zusatzbeitrages auf 1,1 Prozent. Die Bundesratsinitiative der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Dreyer und ihrer SPD-Amtskollegen setzt auf einen Zusatzbeitrag, der ebenfalls zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird.