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KAB-Pflegeexpertin Sinz: Nur halbherzige Schritte beim Pflegeunterstützungsgesetz

Leistungen in der ambulanten Pflege werden abgeschmolzen. Foto: DAK

Die Senkung der angekündigten Leistungen für die ambulante Pflege zur Finanzierung der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege ist ein fatales Signal an die Pflegenden und zu Pflegenden, die zu Hause versorgt werden.

Dies betont Maria Sinz, Pflegeexpertin der KAB Deutschlands, aus Anlass der morgigen Abstimmung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.  

 

Koalitionsstreit auf Kosten der Pflege

„Hier wurde in unverantwortlicher Weise auf dem Rücken der Pflegenden und zu Pflegenden der Koalitionsstreit ausgetragen“, so Sinz. Die KAB begrüßt daher die Wiederaufnahme der zuvor gestrichenen Zusammenlegung der Leistungen für die Kurz- und Verhinderungspflege. Kritisiert aber deutlich, dass zur Gegenfinanzierung der Kosten in Höhe von etwa 500 Millionen Euro Abstriche in der ambulanten Pflege erfolgten. Unverständlich ist auch, dass die Zusammenlegung zunächst nur für Jugendliche unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 erfolgt. Viele pflegende Angehörige, die seit Jahren ihren Partner pflegen, müssen erfahren, dass sie erst in anderthalb Jahren das Entlastungspaket in Anspruch nehmen können.

„Grundsätzlich sind zentrale Fragen wie die Entlastung pflegender Angehöriger, die Arbeitsbedingungen professioneller Pflegender oder die finanzielle Entlastung von Heimbewohnern bei Gesundheitsminister Lauterbach angekommen, doch diese Schritte kommen zu spät und sind in ihrem Umfang nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Maria Sinz. Wieder einmal zeige sich, dass die Ampel-Koalition nur zu halbherzigen Schritten bereit ist, anstatt das Pflegesystem nachhaltig auf solide Fundamente zu stellen.

 

Finanzierung der Pflege  muss erweitert werden

Die KAB setzt sich für die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger sowie aller Einkünfte bei der Finanzierung der Sozialversicherungen ein. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung, die die Ausbildung aus Steuermitteln leistet, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aufnimmt und reale Beiträge für ALG-II-Bezieher und -bezieherinnen berücksichtigt“, betont KAB-Pflegexpertin Maria Sinz.