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Strafen für Arbeitgeber bei Behinderung von Betriebsräten

Einen besseren Schutz und eine bessere strafrechtliche Verfolgung von Betriebsratsbehinderungen fordert die KAB Deutschlands. In einem offenen Brief (siehe unten) setzt sich der Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann im Rahmen des aktuell verhandelten Betriebsrätestärkungsgesetz für wirksame Instrumente zum Schutz von Betriebsräten ein.

"Bundes-Arbeitsminister Hubertus Heil hatte ursprünglich einen Gesetzentwurf unter der Bezeichnung „Betriebsrätestärkungsgesetz“ vorgelegt. Von „Stärkung“ ist nicht viel übrig geblieben. Das Gesetz wurde – wie ja auch das Lieferkettengesetz – so stark verwässert, dass es seinen eigentlichen Zweck nicht mehr verfolgt. Übrig geblieben ist nur heiße Luft.

Die Stärkung von Betriebsräten und ihrer Arbeit ist aber dringend notwendig: In der schönen Theorie können Betriebsräte ihrer wichtigen Arbeit ungehindert nachgehen, in der Praxis aber eben nicht. Bereits jetzt gilt die Behinderung von Betriebsräten nach §119 BetrVG als Straftat, wird aber faktisch kaum strafrechtlich verfolgt. Darum schließt sich die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands der Forderung der Aktion Arbeitsunrecht an. Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und Sonderabteilungen für Arbeitsbeziehungen müssen die Einhaltung der Regeln verfolgen. Ziele der strafrechtlichen Fahndung müssen dabei neben den kriminellen Unternehmen und deren Helfershelfern auch die auf Union Busting spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien und Detekteien sein.

Wichtig und notwendig ist auch die „Aufwertung“ von Betriebsratsbehinderung zum Offizialdelikt. Erst durch  die Einführung eines verpflichtenden Melderegisters für Betriebsratswahlen wird die strafrechtliche Verfolgung von Betriebsratsbehinderung ein tatsächlich wirksames Instrument zum Schutz von Betriebsräten und ihrer wichtigen Arbeit.

Besonders am Beispiel der Fleischindustrie wird deutlich, wie sehr sich die bisherige herrschende Politik die Interessen von großen Unternehmen und Konzernen zu eigen gemacht hat. Sie ist zum Komplizen moderner Sklaverei geworden. Erst die Corona-Pandemie und ihr mögliches Übergreifen von den massenhaft infizierten Arbeitern auf die Bevölkerung hat die menschenfeindlichen und unrechtsstaatlichen Zustände bei Tönnies skandalisiert. Erst so wurde der Druck auf die herrschende Politik so groß, dass sie das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht hat. So wurden  immerhin einige Erleichterungen für die Beschäftigten erreicht, auch wenn das Gesetz noch verbesserungswürdig ist. Aber es Zeit: Auch in Sachen Betriebsrätebehinderung müssen wir Druck machen und fordern:

Schluss mit Straffreiheit und Rechtsnihilismus!

Betriebsratsbehinderung entschlossen verfolgen!"

Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands