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KAB Deutschlands: Alterssicherung muss endlich armutsfest gemacht werden

Die Rente muss armutsfest sein. Besonders Frauen sind von Altersarmut betroffen. Foto: Rabbe

Der jetzige Gesetzesvorschlag der Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ist ein wichtiger Schritt für zukünftige Renten. „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind auf eine starke und verlässliche Alterssicherung angewiesen“. Dies betont die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) im Vorfeld der morgigen 1. Lesung den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung.

„Mit der Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2039/2040 durch ein gesetzlich verbindliches Mindestsicherungsniveau und der Festlegung eines Leistungsziels von 48 Prozent sind nicht nur notwendige Schritte hin zu einer besseren Alterssicherung in Deutschland erfolgt, sondern auch das Vertrauen und die Akzeptanz in die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt“, so Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands. Die KAB fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, das vorliegenden Rentenpakte II mit einer dauerhaften Stabilisierung des Rentenniveaus unverzüglich zu beschließen.

 

Altersarmut wirksam verhindern

Die KAB kritisiert, dass für eine steigende Zahl von Rentnern und besonders Rentnerinnen mit geringen Altersbezügen weiterhin Altersarmut droht. Eine weitergehende Reform müsse dafür Sorge tragen, dass die gesetzliche Rente im Alter den erarbeiteten Lebensstandard sichert und Altersarmut wirksam verhindert. Die KAB fordert deshalb den Aufbau einer garantierten Mindestsicherung für alle im System der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Rente solidarisch finanzieren

Der katholische Sozialverband kritisiert die Kürzungen der Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung durch die Bundesregierung. Diese werden sich bis 2027 auf fast zehn Milliarden Euro summieren, einem Viertel der Rücklagen der Rentenversicherung.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen angemessenen Bundeszuschuss zu zahlen, der die nicht beitragsgedeckten Leistungen gegenfinanziert und wie im Rentenpaket III schon beabsichtigt, weitere Einkommen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen“, betont KAB Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann.