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Das EU-Lieferkettengesetz stärkt die Arbeitnehmerrechte weltweit

Bereits für ein umfassenderes deutsches Lieferkettengesetz hatte sich die KAB eingesetzt. Nun sieht das EU-Lieferkettengesetz strengere Regeln für international agierende Unternehmen vor.

Die KAB Deutschlands begrüßt die gestrige Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten zum EU-Lieferkettengesetz. Gewerkschaften, KAB und engagierte Unternehmen sowie Umweltverbände haben seit Jahren auf faire Handelsbeziehungen, die Einhaltung von Arbeitnehmerrechte und den Schutz der Umwelt durch deutsche und europäische Unternehmen hingewiesen.

Zu lange habe die Politik, Wirtschaft und die Gesellschaft nicht darauf geachtet, unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen die Produkte in deutschen Supermärkten hergestellt werden. Das europäische Lieferkettengesetz wird Großunternehmen nun verpflichten, bei ihren Zulieferungen in den Binnenmarkt Menschenrechte und Umweltstandards zu beachten. Die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft müssen jetzt auch für Produkte aus Drittländern gelten. Besonders das deutsche Bundesarbeitsministerium hatte sich für die jetzige europäische Gesetzesfassung eingesetzt.

Unter das EU-Lieferkettengesetz fallen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern und einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben. Bei einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro Umsatz in bestimmten Risikosektoren sinkt die Umsatzschwelle auf 40 Millionen und die Anzahl Arbeitnehmer auf 250. Die Risikosektoren umfassen beispielsweise die Branchen Textil, Landwirtschaft, Lebensmittel, Rohstoffgewinnung und die Metallverarbeitung.

 

Einklagen bei Menschenrechtsverletzungen

Die KAB begrüßt, dass besonders die Menschenrechte in EU-Gesetz hervorgehoben wurden. Anders als das deutsche Lieferkettengesetz sieht die EU-Vorlage vor, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen auch zivilrechtliche Haftungsansprüche gelten machen können. Zudem verpflichtet das EU-LIeferkettengesetz - anders als von der Kommission gewünscht - alle Zulieferer-Firmen.