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KAB: 12 Euro ist ein erster Schritt

Zum 1. Oktober 2022 will die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro anheben. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt auf dem Tisch und eine schriftliche Anhörung der „Spitzenverbände“ wurde durchgeführt.

Die KAB Deutschlands hat sich daran beteiligt und eine dezidierte Stellungnahme abgegeben. „Der gesetzliche Mindestlohn zieht eine Grenze nach unten ein und die Erhöhung auf 12 Euro in diesem Herbst werten wir als einen ersten Schritt, eine Haltelinie gegen die Ausbeutung der Beschäftigten und eine erste Maßnahme, um der Altersarmut entgegenzuwirken“, betont Dr. Michael Schäfers, Referent für Politik und Strategie im Bundesverband der KAB. „Lohnarmut in einer reichen Gesellschaft bedeutet Ausgrenzung, weniger soziale Sicherheit und Teilhabe. Für die KAB hat der gesetzliche Mindestlohn deshalb ganz zentral auch eine gesellschaftliche und soziale Funktion. Es geht nicht einfach nur um mehr Geld, sondern um ein menschenwürdiges Leben für alle und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft durch faire und gerechte Löhne, gerade jetzt in den Nachwirkungen der Corona-Pandemie“. Diese habe im Niedriglohnbereich zu erheblichen negativen Einschnitten geführt, die dringend auch des finanziellen Ausgleichs durch höhere Einkommen bedürften. Zudem bedeute ein höherer Lohn eine bessere finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit durch die Arbeitslosenversicherung.

Die aktuellen Berechnungen der KAB auf der Berechnungsgrundlage von 60 Prozent des Bruttomonatslohnes von in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer*innen im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich ergab für das Jahr 2020 eine zu fordernde Höhe von 14,43 Euro. „Von 14,09 Euro, wie sie die KAB aktuell fordert oder gar 14,43 Euro sind wird bei 12 Euro Mindestlohn natürlich noch weit entfernt“, beklagt Michael Schäfers.

Deutschland könne außerdem zu einem Motor hin zu mehr Verbindlichkeit in der EU werden, denn die Bundesregierung will sich für mehr einheitliche und verbindliche Mindeststandards einsetzen. Ausdrücklich wird das neue Mindestlohngesetz als Vorbild genannt. „Die Ampelkoalition scheint erkannt zu haben, dass der deutsche Niedriglohnsektor weder für die darin Beschäftigten in Deutschland noch für Europa länger tragbar ist, wir nicht länger Arbeitslosigkeit in andere Länder der EU exportieren dürfen und es wirksamer Schritt zur Durchsetzung auf nationaler und europäischer Ebene bedarf“, so Dr. Schäfers.