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KAB: Entlastung von Familien in der Pflege jetzt schnell vorantreiben

Kinderreiche Familien müssen dringend in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet werden.

Fordert eine nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung, Bundesvorsitzender Andreas LuttmerBensmann. Foto: Rabbe

Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Pflegeversicherungsbeiträgen von kinderreichen Familien fordert die KAB Deutschlands eine schnelle Umsetzung des Urteils, um Familien zu entlasten.

„Familien brauchen eine Entlastung, da sie jetzt schon durch steigende Kosten bei Energie, Lebensmitteln und Mieten übermäßig belastet werden“, so Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann. Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten Ende Mai in einem Urteil die Politik verpflichtet, dass Eltern mit mehr als einem Kind künftig geringe Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen müssen als Väter und Mütter mit nur einem Kind.

Zwar habe das Gericht der Politik eine Frist bis Mitte 2023 gesetzt, doch mit den derzeit steigenden finanziellen Belastungen müsse die Ampel-Koalition nun direkt reagieren, fordert der KAB-Bundesvorsitzende.

Pflegeversicherung nachhaltig und gerecht

Der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Januar dieses Jahres bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 3,4 Prozent. Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent.

Sofort handeln müsse Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch bei der Finanzierung der Pflegeversicherung. „Wir brauchen dringen deine nachhaltige und gerechte Finanzierung der Pflege“, fordert Luttmer-Bensmann. Nach Angaben der Krankenkassen wird für dieses Jahr ein Defizit von 3,4 Milliarden Euro erwartet. „Wir brauchen für die Pflegeversicherung jetzt zügig eine konkrete Gesetzesinitiative zur nachhaltigen Stärkung ihrer Finanzperspektive, um auch die wertvolle Arbeit der Pflegenden ausreichend zu honorieren und die Pflege menschenwürdig zu gestalten“, so Luttmer-Bensmann.