In Nordrhein-Westfalen gibt es in über 290 Städten und Gemeinden öffentliche Bibliotheken. „Eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen sorgt dafür, dass für Tausende von Bibliotheksangestellten das Kulturgut Sonntag zu einem normalen Arbeitstag umgewandelt wird“, kritisiert Eirich. Die KAB zeigt sich daher enttäuscht, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster auf eine umfassende Prüfung des Bedarfs verzichtet und sich nicht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen haben, das sich bereits 2014 eindeutig gegen die Öffnung von Bibliotheken in Hessen an Sonn- und Feiertagen ausgesprochen hat.
Im Jahr 2021 hatte die FDP, Koalitionspartner der damaligen Landesregierung, immer wieder versucht, landesweit den Sonntag für den Einzelhandel zu öffnen, war aber immer wieder vor Gericht gescheitert. Das Kulturgesetzbuch NRW vom Dezember 2021 war ein weiterer Versuch, den Schutz des arbeitsfreien Sonntags einzuschränken. „Hier zerstört die Politik unter dem Deckmantel der Kultur den Schutz des Sonntag“, beklagt Bundespräses Stefan Eirich. Er kündigt an, dass gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di und der Allianz für den freien Sonntag das Urteil juristisch aufgearbeitet werde,