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Kirchliches Arbeitsrecht muss bundesweit umgesetzt werden

Eine Kirche ohne Angst forderten kirchliche Mitarbeitende vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Bätzing im letzten Jahr.

Köln. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands begrüßt den Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) zur Empfehlung der Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechtes. „Hier konnten wichtige Aspekte und Themen des Synodalen Weges endlich auch ins kirchliche Arbeitsrecht umgesetzt werden“, so KAB-Bundesvorsitzende Beate Schwittay.

Privat bleibt privat - Katholischer Verband begrüßt die Neufassung der Grundordnung

Als wichtigen Schritt bezeichnet die KAB, dass mit der neuen Verfassung des kirchlichen Dienstes der Kernbereich privater Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. „Privat bleibt privat, auch in kirchlichen Einrichtungen“, betont KAB Bundesvorsitzende Schwittay. Damit werde ein wichtiger Teil der bisherigen Verunsicherung und Willkür durch Dienstgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen genommen.

Umsetzung muss in alle Diözesen Deutschlands erfolgen

Kritik übt der katholische Sozialverband daran, dass es nicht gelang, eine Einstimmigkeit für die neue Verfassung des kirchlichen Dienstes in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen zu erreichen. „Weiterhin besteht die Gefahr“, so KAB-Bundesvorsitzende Beate Schwittay, „dass nur ein Teil der Bischöfe diese neue Grundordnung zur Anwendung bringt und so in vielen Diözesen für die kirchlichen Mitarbeitenden weiterhin in Unsicherheit besteht.“ Die Empfehlung konnte zwar die erforderliche Mehrheit erreichen, doch nach wie vor obliegt es den Ortsbischöfen diese Novellierung in diözesanes Recht umzusetzen. Bunddesweit sind über 800.000 Menschen im kirchlichen Dienst beschäftigt. Die KAB Deutschland fordert die Bischöfe auf, das neue kirchliche Arbeitsrecht bundesweit umzusetzen.