Der Aufsichtsrat besteht aus fünf stimmberechtigten Personen, die der KAB angehören und über die notwendige betriebswirtschaftliche und finanzielle Sachkunde verfügen, sowie einem Vertreter des Betriebsrates der beratend an der Sitzung des Aufsichtsrates teilnimmt.
Die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Bundesdelegiertenversammlung für die Amtsdauer von vier Jahren gewählt Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Bundesdelegiertenversammlung, in der er gewählt wurde. Sie endet mit dem Ende der nächsten ordentlichen Bundesdelegiertenversammlung.
Näheres siehe Satzung der KAB Deutschlands
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