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Darum geht's
Das Bedingungslose Grundeinkommen

Zeitsouveränität und Vereinbarkeit, also die flexible und selbstbestimmte Aufteilung der Lebenszeit und somit die Möglichkeit zur Entwicklung von integrierten Lebens- und Arbeitsentwürfen ist eine Kernforderung der KAB. Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann dieses Anliegen ökonomisch bzw. sozial umsetzen.

Die KAB setzt sich seit ihrem Bundesverbandstages 2007 für ein „Garantierten Grundeinkommen“ ein: Jede Bürgerin, jeder Bürger (jede Frau, jeder Mann, jedes Kind) hat einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose und menschenwürdige Existenzsicherung durch das Gemeinwesen, ohne gegenseitige Anrechnung im Rahmen von Bedarfsgemeinschaften. Das soziokulturelle Existenzminimums, d.h. eine dem sozialen und kulturellem Standard entsprechende Lebensführung, die eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme ermöglicht, soll damit gewährleistet sein. Das bedingungslose Grundeinkommen ist für die KAB ein emanzipatorisches Projekt.

WIR SCHAUEN HIN!
Kindergrundsicherung

Aktuell leben 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen, obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind. Die Corona-Pandemie macht Armutsfolgen deutlich sichtbarer und wird die Kinderarmut in den nächsten Jahren weiter verschärfen. Kinderarmut ist besonders besorgniserregend, da sie nicht nur Mangel und Ausgrenzung im Hier und Jetzt bedeutet, sondern negativ in die Zukunft wirkt und Kindern Zukunftschancen nimmt.

Die Kritik am aktuellen System der sozial- und familienpolitischen Leistungen ist groß: Die Leistungen reichen in der Höhe nicht aus, das kindliche Existenzminimum – das Ausgangspunkt für das Sozial-, Unterhalts- als auch das Steuerrecht ist – wird regelmäßig kleingerechnet. Anders als das Kindergeld sind zahlreiche Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht einfach zugänglich und vielfach nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Deshalb werden viel zu viele Kinder und ihre Familien nicht erreicht.

Angesichts der anhaltend hohen Kinderarmut und ihren gravierenden Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche ist eine umfassende Reform mit der Einführung einer Kindergrundsicherung unabdinglich.

Unsere Vision
Die Tätigkeitsgesellschaft

Unsere Vision einer Tätigkeitsgesellschaft orientiert sich an der Würde der Menschen und an ihren Bedürfnissen. Sie will Leben und Arbeit, individuelle Freiheit und sozialen Zusammenhalt in einen neuen Einklang bringen.
Ein zentrales Element der Tätigkeitsgesellschaft zielt auf einen neuen Ausgleich und eine neue Verhältnisbestimmung der unterschiedlichen Formen von Arbeit in der „Triade der Arbeit“. Alle Formen menschlicher Arbeit, die Erwerbsarbeit, die Privatarbeit und die gemeinwesenbezogene Arbeit, sind gleichwertig und müssen zur Selbstentfaltung und Selbstbestimmung des Menschen beitragen. Arbeit soll zur befreienden Arbeit, zur „Tätigkeit“ werden, um den Menschen und dem sozialen Zusammenleben gerecht zu werden.

Damit unsere Vision Wirklichkeit wird, brauchen wir eine grundlegende Reform der sozialen Sicherung, die den Wandel der Arbeit berücksichtigt und den gesellschaftlichen Individualisierungs- und Privatisierungstendenzen nicht mit einem „Weniger“ sondern einem „Mehr“an Solidarität, individueller Freiheit und Selbstbestimmung begegnet. Durch das Garantierte Grundeinkommen erhält jede Bürgerin, jeder Bürger einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose und menschenwürdige Existenzsicherung durch das Gemeinwesen. Das Grundeinkommen ist ein Menschenrecht.

Durch das Garantierte Grundeinkommen erhält jede Bürgerin, jeder Bürger einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose und menschenwürdige Existenzsicherung durch das Gemeinwesen. Das Grundeinkommen ist ein Menschenrecht.

universell: Rechtsanspruch für jede Bürgerin und jeden Bürger, unabhängig von Einkommen, Vermögen und Lebensweise.

personenbezogen: individueller Anspruch ab dem Tag der Geburt, eigenständige Existenzsicherung für jede Frau, jeden Mann, jedes
Kind, keine gegenseitige Anrechnung im Rahmen von Bedarfsgemeinschaften.

existenzsichernd: Garantie des soziokulturellen Existenzminimums, d.h. dem sozialen und kulturellem Standard entsprechendeLebensführung,
die eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme gewährleistet.

voraussetzungslos: bedingungslos, keine Kontrolle, keine Zwangsmaßnahmen, positives Menschenbild.

Kompetenzzentrum Grundeinkommen

Mit dem Kompetenzzentrum Grundeinkommen verantwortet und vertritt der KAB Diözesanverband Köln das Thema des Garantierten Grundeinkommens für den KAB Bundesverband.
Kontakt:
grundeinkommen@kab.de