Zeitsouveränität und Vereinbarkeit, also die flexible und selbstbestimmte Aufteilung der Lebenszeit und somit die Möglichkeit zur Entwicklung von integrierten Lebens- und Arbeitsentwürfen ist eine Kernforderung der KAB. Ein bedingungsloses Grundeinkommen kann dieses Anliegen ökonomisch bzw. sozial umsetzen.
Die KAB setzt sich seit ihrem Bundesverbandstages 2007 für ein „Garantierten Grundeinkommen“ ein: Jede Bürgerin, jeder Bürger (jede Frau, jeder Mann, jedes Kind) hat einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose und menschenwürdige Existenzsicherung durch das Gemeinwesen, ohne gegenseitige Anrechnung im Rahmen von Bedarfsgemeinschaften. Das soziokulturelle Existenzminimums, d.h. eine dem sozialen und kulturellem Standard entsprechende Lebensführung, die eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme ermöglicht, soll damit gewährleistet sein. Das bedingungslose Grundeinkommen ist für die KAB ein emanzipatorisches Projekt.
Kontakt: grundeinkommen@kab.de
Durch das Garantierte Grundeinkommen erhält jede Bürgerin, jeder Bürger einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose und menschenwürdige Existenzsicherung durch das Gemeinwesen. Das Grundeinkommen ist ein Menschenrecht.
universell: Rechtsanspruch für jede Bürgerin und jeden Bürger, unabhängig von Einkommen, Vermögen und Lebensweise.
personenbezogen: individueller Anspruch ab dem Tag der Geburt, eigenständige Existenzsicherung für jede Frau, jeden Mann, jedes
Kind, keine gegenseitige Anrechnung im Rahmen von Bedarfsgemeinschaften.
existenzsichernd: Garantie des soziokulturellen Existenzminimums, d.h. dem sozialen und kulturellem Standard entsprechendeLebensführung,
die eine gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme gewährleistet.
voraussetzungslos: bedingungslos, keine Kontrolle, keine Zwangsmaßnahmen, positives Menschenbild.