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Faire Löhne
Der Mindestlohn

Die weltweite Verteilung der Macht und die geltenden Herrschaftsverhältnisse sind ungerecht – um sie zu überwinden, brauchen wir die Globalisierung der Gerechtigkeit. Die Lohnarbeitsverhältnisse werden immer prekärer. Sie sind häufig ungeschützt, schlecht entlohnt und bieten einzelnen Menschen keine Perspektive für ihre Zukunft. Unser Ziel: menschenunwürdige Löhne abzuschaffen.

Anhebung auf 15 €!

Der beschlossene Mindestlohn ab Januar 2025 von 12,82 €/h schützt nicht vor Armut und reicht nicht aus um soziale Sicherheit und Teilhabe zu garantieren. Insbesondere Familien leben unter permanentem finanziellem Druck. Zugleich verschärft ein so niedrig angesetzter Mindestlohn zwangsläufig das Risiko von Altersarmut. Wer ein Leben lang in Vollzeit für den Mindestlohn arbeitet, erhält eine Rente unterhalb des Hartz IV-Satzes.  Deshalb fordern wir die Anhebung des Mindestlohns auf derzeit mindestens 15 €, wie es bereits Bundeskanzler Olaf Scholz Mitte 2024 in die Diskussion gebracht hat.

WIR HANDELN!
Kenn deinen Wert! Wir kämpfen für faire Löhne.

Menschenwürdige Arbeit ist die Grundlage einer guten Wirtschaft und einer solidarischen Gesellschaft. Dies gilt für alle Formen menschlicher Arbeit, ob in einer stärkeren gesellschaftlichen Anerkennung der Ehrenamtsarbeit oder einer fairen Bezahlung in der Erwerbsarbeit.
Deshalb muss neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 15,00 Euro pro Stunde auch das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit eingeführt werden.
Deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit einem Mindestlohn auskommen, der unterhalb der Armutsgrenze liegt. Ein Mindestlohn, der eine wirkliche sozioökonomische Existenzsicherung auf Grundlage von Erwerbseinkommen für unterschiedliche Haushaltstypen sicherstelltt müsste noch deutlich höher angesetzt werden.

Mindestlohn verstehen

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine bundesweite Lohnuntergrenze, die verbindlich festgeschrieben ist. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer*innen über 18 Jahren in allen Branchen. Dieser darf von wenigen Ausnahmen nicht unterschritten werden. Nähere Bestimmungen wurden im „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ (Mindestlohngesetz – MILoG) getroffen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag im Juli 2014 beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01. Januar 2015 eingeführt.

Warum braucht es den gesetzlichen Mindestlohn?

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung setzt sich auf der Grundlage der Soziallehre der Kirche für gute und faire Löhne ein. Der Lohn muss die eigene Existenz und die der Angehörigen (Familien, Lebensgemeinschaften, Verbund der zu Versorgenden) sichern. Er muss zudem soziale Sicherheit und soziale Teilhabe ermöglichen. Deshalb kann die Lohnhöhe nicht beliebig sein, sondern sie hat diesen Kriterien zu entsprechen. Der Lohn hat ein Leben in Würde und Freiheit zu ermöglichen! Deshalb muss es eine verbindliche und einheitliche Lohnuntergrenze geben, die die Arbeitnehmer*innen gegen Lohndumping, Willkür und Ausbeutung schützen. Zudem werden immer weniger Arbeitnehmer*innen durch Tarifverträge abgesichert. Die Arbeitnehmer*innen schützende Tarifbindung sinkt immer weiter ab. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird deshalb gebraucht, um einen Mindestschutz für alle Arbeitnehmer*innen sicher zu stellen. Ansonsten ist dem Lohndumping nach unten Tür und Tor geöffnet.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn derzeit?

Seit dem 01. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro und wird zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro erhöht. Aus Sicht der KAB ist der Mindestlohn damit zu niedrig angesetzt, da er nicht vor Armut schützt und kein aus-reichendes Leben in Würde und Freiheit ermöglicht.
 

Wer legt den gesetzlichen Mindestlohn fest? 

Grundsätzlich soll die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt werden. Deshalb wurde eine Mindestlohnkommission als selbstständige Organisationseinheit eingerichtet. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer*innen- und drei Arbeitgebervertreter sowie zwei nicht stimmberechtigten Mitgliedern aus der Wissenschaft. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nicht weisungsgebunden. Laut Mindestlohngesetz wird die Höhe des Mindestlohnes alle zwei Jahre neu beschlossen. Die Mindestlohnkommission unterbreitet ihren Vorschlag der Bundesregierung. Diese setzt die neue Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes dann per Verordnung in Kraft. Die Mindestlohnkommission kann Informationen und fachliche Einschätzungen von anderen einholen. Die KAB hat sich deshalb bisher durch entsprechende Gutachten und Eingaben an die Mindestlohnkommission an dem Verfahren beteiligt und ihre Positionen deutlich gemacht.

Warum ist der Mindestlohn zu niedrig? Was fordert die KAB?

Die KAB hat bereits vor und unmittelbar nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine deutliche Anhebung gefordert. Das niedrige Niveau des Mindestlohnes reicht nicht zum Leben. Die derzeitige Höhe des Mindestlohns schützt nicht vor Altersarmut. Die Binnennachfrage wird geschwächt. Geringverdiener*innen müssen jeden Euro zweimal umdrehen und leben in täglicher Unsicherheit, ob sie über die Runden kommen. Zudem sind 12,00 Euro gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands im europäischen Vergleich zu niedrig. Deutschland betreibt so gegenüber seinen Nachbarn Lohndumping.Darum fordert die KAB eine deutliche Anhebung auf 14,09 Euro. Der Mindestlohn sollte mindestens 60 Prozent des Durchschnittslohnes betragen.

Warum ist ein höherer gesetzlicher Mindestlohn gut für uns alle?

Ein höherer gesetzlicher Mindestlohn hätte viele positive Auswirkungen auf den Einzelnen, aber auch auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Weniger Menschen benötigten staatliche Unterstützung und könnten von ihrem Arbeitseinkommen ihr Leben eigenständig bestreiten. Ein höherer flächendeckender Mindestlohn wirkt der sozialen Spaltung entgegen, hilft Armut zu beseitigen, schafft mehr soziale Gerechtigkeit und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Er wirkt zudem ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen und der Ausweitung des Niedriglohnsektors entgegen. Indem er eine Lohnuntergrenze festschreibt, drückt er die in Tarifverträgen und branchenbezogenen Mindestlohnregelungen nach oben. Das heißt: Mehr Einkommen für alle!

Den Wettbewerb in der Wirtschaft gestaltet er fair: Unternehmen, die niedrige Löhne zahlen und schlechte Arbeitsverhältnisse forcieren, können nicht mehr „gute“ Unternehmen vom Markt boxen, die sich an Tarifverträge halten, faire Löhne und gute Arbeitsplätze für selbst-verständlich erachten.

Und bezahlbar ist er auch. Die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von einigen befürchteten negativen Auswirkungen sind nicht eingetreten. Eine Lohnuntergrenze hat vielmehr den Arbeitsmarkt stabilisiert. Ein Preisanstieg war ebenfalls nicht zu verzeichnen. Die positiven Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns könnten deutlich besser ausfallen, wenn er eine Höhe von 60 Prozent des Durchschnittslohnes, also 14,09 Euro, erreichen würde.

Equal Pay
Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Noch immer verdienen Frauen bis zu 21% weniger als ihre männlichen Kollegen. Das hat verschiedene Ursachen: Viele sogenannte Frauenberufe gehören zum Niedriglohnbereich und werden schlechter bezahlt, als Berufe die häufiger von Männern ergriffen werden. Ein Großteil der Familienarbeit (wie die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen) wird noch immer von Frauen übernommen. Das führt dazu, dass Frauen oft nur in Teilzeit arbeiten können und in der Folge eine deutlich geringere Rente beziehen.

Auch sind Frauen nach wie vor seltener in Führungs- und Spitzenpositionen vertreten. Um das endlich zu ändern, müssen wir uns fundamentale Fragen des gesellschaftlichen Miteinanders neu stellen. Deshalb fordern wir unter anderem eine Aufwertung der Erziehungs-, Familien- und Pflegearbeit gegenüber der Erwerbsarbeit – zum Beispiel in Form von Rentenpunkten. Auch die entgeltliche Besserstellung ganzer Berufsgruppen ist ein wichtiger Schritt. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Solidarität mit denen, die betreuen, pflegen und erziehen.

SOLIDARITÄT IN EUROPA!
Europäischer Mindestlohn

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Einheitliche Mindestlöhne sollen das Leben von Millionen Beschäftigten erheblich verbessern.

Die Standards regeln, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Zudem sieht das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt.
Die Vereinbarung sieht keine generelle Untergrenze für die nationalen Mindestlöhne vor, die sich etwa auf das mittlere Einkommen in einem Land beziehen. Als nicht verbindlicher Orientierungsrahmen gilt, dass ein fairer Lohn 60 Prozent des mittleren Einkommens oder Medianlohns überschreiten sollte. Die KAB Deutschlands setzt sich gemeinsam mit der Europäischen Bewegung Christlicher Arbeitnehmer (EBCA) für armutsfeste Löhne ein, die sich an dieser Armutsdefinition orientieren. Für Deutschland würde dies bedeuten, dass der Mindestlohn mindestens auf 15 Euro brutto pro Stunde angehoben werden müsste.

 

Kostenlose Beratung

KAB-Mitglieder können sich bei der KAB kostenlos zu allen Fragen des Mindestlohns rechtlich beraten lassen und erhalten im Falle einer Klage auch KAB-Rechtsschutz.

Noch kein Mitglied der KAB? Jetzt Mitglied werden und mit uns für gute Arbeit kämpfen!