
Dem Bundesausschuss gehören als Mitglieder an:
- je zwei Vertreter/-innen für jeden Diözesanverband/-verbund, von denen mindestens eine Person ehrenamtliches KAB-Mitglied sein soll. Die Diözesanverbände/ -verbünde sollen Geschlechterparität gewährleisten. Sie werden von den Diözesanverbänden gewählt. Näheres regeln die jeweiligen Satzungen der Diözesanverbände/-verbünde.
- je zwei von CAJ und ACLI entsandte Vertreter,
- die Mitglieder des Bundesvorstands,
- als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter jeder Landesarbeitsgemeinschaft, welche/n diese aus ihrer Mitte wählt.
Der Bundesausschuss ist das Gremium, das zwischen den Bundesdelegiertenversammlungen, das aktuell politischen und inhaltlichen Themen erörtert und Beschlüsse fast.
Näheres siehe Satzung der KAB Deutschlands