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Dem Bundesausschuss gehören als Mitglieder an: 

- je zwei Vertreter/-innen für jeden Diözesanverband/-verbund, von denen mindestens eine Person ehrenamtliches KAB-Mitglied sein soll. Die Diözesanverbände/ -verbünde sollen Geschlechterparität gewährleisten. Sie werden von den Diözesanverbänden gewählt. Näheres regeln die jeweiligen Satzungen der Diözesanverbände/-verbünde. 

- je zwei von CAJ und ACLI entsandte Vertreter, deren Bestimmung sich nach den jeweiligen vertraglichen Regelungen bestimmt,

- die Mitglieder des Bundesvorstands, 

- als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter jeder Landesarbeitsgemeinschaft, welche/n diese aus ihrer Mitte wählt

Näheres siehe Satzung der KAB Deutschlands