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Dem Bundesausschuss gehören als Mitglieder an: 
- je zwei Vertreter/-innen für jeden Diözesanverband/-verbund, von denen mindestens eine Person ehrenamtliches KAB-Mitglied sein soll. Die Diözesanverbände/ -verbünde sollen Geschlechterparität gewährleisten. Sie werden von den Diözesanverbänden gewählt. Näheres regeln die jeweiligen Satzungen der Diözesanverbände/-verbünde. 
- je zwei von CAJ und ACLI entsandte Vertreter,
- die Mitglieder des Bundesvorstands, 
- als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter jeder Landesarbeitsgemeinschaft, welche/n diese aus ihrer Mitte wählt.

 

Der Bundesausschuss ist das Gremium, das zwischen den Bundesdelegiertenversammlungen, das aktuell politischen und inhaltlichen Themen erörtert und Beschlüsse fast.

Näheres siehe Satzung der KAB Deutschlands