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Podcast von SWR1 mit Bundesvorsitzende Beate Schwittay

Die katholische Kirche will ihr Arbeitsrecht modernisieren, doch reicht das?

Kirchliches Arbeitsrecht muss bundesweit umgesetzt werden

Köln, 24. November 2022. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands begrüßt den Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) zur Empfehlung der Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechtes. „Hier konnten wichtige Aspekte und Themen des Synodalen Weges endlich auch ins kirchliche Arbeitsrecht umgesetzt werden“, so KAB-Bundesvorsitzende Beate Schwittay.

Privat bleibt privat - Katholischer Verband begrüßt die Neufassung der Grundordnung

Als wichtigen Schritt bezeichnet die KAB, dass mit der neuen Verfassung des kirchlichen Dienstes der Kernbereich privater Lebensgestaltung keiner rechtlichen Bewertung unterliegt und sich dem Zugriff des Dienstgebers entzieht. „Privat bleibt privat, auch in kirchlichen Einrichtungen“, betont KAB Bundesvorsitzende Schwittay. Damit werde ein wichtiger Teil der bisherigen Verunsicherung und Willkür durch Dienstgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen genommen.

Umsetzung muss in alle Diözesen Deutschlands erfolgen

Kritik übt der katholische Sozialverband daran, dass es nicht gelang, eine Einstimmigkeit für die neue Verfassung des kirchlichen Dienstes in der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen zu erreichen. „Weiterhin besteht die Gefahr“, so KAB-Bundesvorsitzende Beate Schwittay, „dass nur ein Teil der Bischöfe diese neue Grundordnung zur Anwendung bringt und so in vielen Diözesen für die kirchlichen Mitarbeitenden weiterhin in Unsicherheit besteht.“ Die Empfehlung konnte zwar die erforderliche Mehrheit erreichen, doch nach wie vor obliegt es den Ortsbischöfen diese Novellierung in diözesanes Recht umzusetzen. Bunddesweit sind über 800.000 Menschen im kirchlichen Dienst beschäftigt. Die KAB Deutschland fordert die Bischöfe auf, das neue kirchliche Arbeitsrecht bundesweit umzusetzen.

Download der pdf-Datei "Neufassung kirchliches Arbeitsrecht"

Kirchliches Arbeitsrecht bleibt Flickenteppich

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Entwurf Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung gewertet wird und das Diskriminierungsverbot sich auch auf das Geschlecht und die sexuelle Orientierung bezieht“, so Bundesvorsitzende Beate Schwittay. „Die jetzigen Vorschläge sind jedoch weit entfernt von dem Leitbild einer Dienstgemeinschaft mit einer kollektiven Arbeitsrechtssetzung, die nach den Grundsätzen einer partnerschaftlichen Lösung von Interessengegensätzen gestaltet ist.“

Kirche darf Mitarbeitende nicht schlechter stellen

Der katholische Sozialverband hatte den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, und den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kirchliches Arbeitsrecht, Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, in einem Offenen Brief aufgefordert, im kirchlichen Arbeitsrecht ein gemeinsames Wirken von Dienstgebern und Dienstnehmenden auf Augenhöhe festzuschreiben. Betriebliche Mitbestimmung in katholischen Einrichtungen dürfe keine Schlechterstellung gegenüber dem Betriebsverfassungsgesetz bedeuten. Diese Forderung findet sich leider in dem aktuellen Entwurf zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts nicht wieder, so die KAB. Mit dem ausdrücklichen Ausschluss von Streiks, werde der Beschäftigtenseite ein wichtiges Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen vorenthalten.

Flickenteppich der Bistümer nicht überwunden

Angesichts der dramatischen Veränderungen in der Arbeitswelt gehe der Entwurf zum kirchlichen Arbeitsrecht weit an den Herausforderungen der Zeit vorbei. „Die Erlangung der Rechtswirksamkeit der Grundordnung durch die Inkraftsetzung in den einzelnen Bistümern zementiere einen arbeitsrechtlichen Flickenteppich, denen die Beschäftigten in den deutschen Diözesen weiterhin ausgesetzt sind“, kritisiert Bundespräses Stefan Eirich.