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Sie ist das oberste beschlussfassende Organ der
KAB Deutschlands. 
Die ordentliche Bundesdelegiertenversammlung findet in der Regel alle vier Jahre statt. Zeitpunkt und Tagungsort bestimmt der Bundesausschuss. Die Bundesdelegiertenversammlung ist zwölf Monate vor dem Termin anzukündigen. Die Einladung erfolgt vier Monate vorher durch den Bundesvorstand. 

Näheres siehe Satzung KAB Deutschlands