Die Rechtsschutzbilanz der KAB Deutschlands kann sich sehen lassen! Jährlich weit über 4500 arbeitsrechtliche und rund 8000 sozialrechtliche Beratungen, Rechtshilfen und Vertretungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten sind eine stolze Bilanz.
Die KAB Deutschlands bietet ihren Mitgliedern Beratung und Hilfe im Arbeits- und Sozialrecht an. Sie vertritt sie vor dem Arbeitsgericht und in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit.
Im Arbeitsrecht können Mitglieder Beratung, Hilfe und Vertretung rund um Fragen zu Lohn, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeugnissen in Anspruch nehmen.
Im Sozialrecht umfasst das Angebot alle Fragen zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken, -Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Beispielsweise zu Fragen der Pflegeeinstufung oder Gewährung einer Reha.
Diese Dienstleistung ist im Mitgliedsbeitrag im Umfang der Rechtsschutzordnung enthalten. Sie erfolgt durch qualifizierte Rechtsschutzsekretäre in den regionalen Berufsverbänden der KAB Diözesanverbände. Es handelt sich um keine Rechtsschutzversicherung!
Ansprechpartnerin
Sahar Azizi
Referentin Rechtsschutz
Telefon: 0221-7722517
E-Mail: sahar.azizi@kab.de
Rechtsberatung
Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Rechtsschutzsekretäre in den regionalen Berufsverbänden der KAB Diözesanverbände.
Ansprechpartner*innen