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222.222 Menschen fordern ein Lieferkettengesetz

Öffentlichkeitswirksam präsentierte die Initiative Lieferkettengesetz die über 222.222 Unterschriften vor dem Bundeskanzleramt.

Bundespräses Eirich machte mit Monika Bienek vom KAB-Diözesanverband Berlin deutlich, dass freiwillige Vereinbarungen die Situation der Arbeiter in der asiatischen Textilindustrie nicht nachhaltig verbessern.

Stellvertretend für Kanzlerin Merkel nahmen Arbeitsminister Hubertus Heil und Umweltministerin Svenja Schulze die Petitionsunterschriften entgegen Fotos: Sina Niemeyer

„Freiwillige Siegel der Industrie und des Handels verbessern nicht die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den internationalen Produktionsketten“, erklärt Bundespräses Stefan-B .Eirich einen Beweggrund für die Petition.

Der KAB-Bundespräses hat am Mittwochmorgen gemeinsam mit Aktivist*innen der Initiative "Lieferkettengesetz" die Petition „Menschenrechte und Umweltschutz brauchen endlich einen gesetzlichen Rahmen!“, adressiert an Bundeskanzlerin Angela Merkel, übergeben. Stellvertretend für 222.222 UnterzeichnerInnen demonstrierten sie vor dem Kanzleramt, weil das Bundeskabinett die Besprechung der Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erneut verschoben hat. Das Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert von der Bundesregierung, das Gesetz endlich umzusetzen und damit für einen wirksamen Schutz von Menschenrechten zu sorgen.

Bundespräses Eirich: Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen

"Initiativen wie der Grüne Knopf, an der sich derzeit 50 Unternehmen beteiligen, sind freiwillig und sollen zur Orientierung der Verbraucher beitragen, aber die Beseitigung schlechter Arbeitsbedingungen in den einzelnen Arbeitsschritten zur Herstellung von Textilien wird nur bedingt erreicht", erklärt Eirich. Die KAB fordert von der Bundesregierung ein Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen erfasst und bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsrechte sowie gegen Umweltauflagen in Haftung nimmt. "Unternehmen müssen endlich für ihr Tun Verantwortung übernehmen", so Eirich.

Anders als in früheren Eckpunkten des Arbeits- und des Entwicklungsministeriums vorgesehen, will das Wirtschaftsministerium ein Lieferkettengesetz nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden einführen. Zudem soll der zivilrechtliche Durchsetzungsmechanismus entfallen. Damit hätten Betroffene von Menschenrechtsverletzungen kaum eine Möglichkeit, vor deutschen Gerichten Entschädigungen einzufordern. "Dies wäre ein zahnloser Tiger", so Johannes Schorling, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei INKOTA. Geschädigte müssten hierzulande gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen können, wenn das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen bei seinen Zulieferern wusste und nichts dagegen unternommen hat.