Mitbestimmung ist ein Grundrecht und darf seitens der Unternehmen nicht mit Füssen getreten werden, erklärt die KAB. Der katholische Sozialverband kritisiert, dass so wichtige Nahversorger und Discounter wie der Weltkonzern Aldi-Süd bis auf eine Ausnahme immer noch eine betriebsratsfreie Zone sind. Bemühungen seitens Mitarbeiter:innen in einigen Betrieben Mitbestimmung zu organisieren, scheiterten, weil Mitarbeiter aus den Leitungsetagen eine Wahlversammlung der ALDI-Regionalgesellschaft Dormagen in Köln störten. Die Initiator:innen der Wahlversammlung mussten die Polizei rufen, da bei der Wahl des Wahlvorstandes die Bühne gestürmt wurde und es zu Tumulten kam.
Solidarität mit ALDI-Mtarbeitenden
Der Lebensmitteldiscounter, der sehr auf sein Image als fortschrittliches, nachhaltiges und soziales Unternehmen achtet, bremst bei den gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechten. In den 24 Regionalgesellschaften gibt es lediglich nur einen Betriebsrat, und zwar im rheinischen Langenfeld. Kritikerinnen und Kritiker werfen Aldi Süd schon lange vor, es mit dem Thema Arbeitsrecht nicht so genau zu nehmen, die Gründung von neuen Betriebsräten sogar aktiv zu verhindern. Dies gilt auch für die Unternehmensgruppe Aldi Nord.
Die KAB ruft daher auf, am „schwarzen Freitag“, dem 13. Mai beim Einkauf in einer der Discountstätten ihre Solidarität mit den Mitarbeiter:innen auszudrücken. „Betriebliche Mitbestimmung und das Versammlungsrecht ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern Ausdruck einer lebendigen Unternehmenskultur, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen erst schafft“, so Bundespräses Eirich. Die Störung von Wahlveranstaltungen müsse geahndet und bestraft werden.