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KAB fordert Abschaffung der Kirchensteuer bei Abfindungen

Bei Kündigungen gibt es häufig eine Abfindung als Ausgleich für den Jobverlust. Die KAB appelliert an alle Bistümer, bei Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans die Kirchensteuer zu erlassen. Foto:bilderbox

Die KAB Deutschlands spricht sich entschieden für die Abschaffung der Kirchensteuer auf Abfindungen im Rahmen von Tarifverträgen oder eines Sozialplans aus.

Eindringlich fordern die Mitglieder des Bundesausschusses die Bistumsleitungen auf, gegenteilige Beschlüsse zu überdenken und zu revidieren.

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund von Insolvenz oder anderer wirtschaftlicher Gründe im Betrieb verlieren, sollten nicht noch durch Zahlung von Kirchensteuern belastet werden". so Vertreter und Vertreterinnen des KAB Diözesanverbandes Trier in ihrem Antrag.

Deutliches Zeichen für eine "Option für die Schwächeren"

Zwar bestehe die Möglichkeit, den Steuersatz für tariflichen Abfindungen durch die Fünftelregelung zu reduzieren und durch Eingaben an einige Bistümer auch einen Teil der Kirchensteuer ersetzt zu bekommen, doch sollte eine einheitliche Regelung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gänzlich von der Kirchensteuer auf Abfindungen befreit, seitens aller deutschen Bistümer erfolgen. "Dies wäre ein Ausdruck der sozialen Verantwortung unserer Kirchen gegenüber Menschen, die unverschuldet ihren Arbeitsplatz verlieren und auch ein deutliches Zeichen im Hinblick auf die 'Option für die Schwächeren', betonen die Delegierten in ihrem Antrag. Sie fordern, dass sich die Kirche stärker auf die Seite der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt. "In vielen Bistümern führt die Kirchensteuer auf Abfindungen zu großem Unmut und Unverständnis und nicht zuletzt zu Kirchenaustritten", erklärt KAB-Bundespräses Stefan Eirich.