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EU-Parlament macht Weg frei für Mindestlohn-Richtlinie

Die KAB Deutschland begrüßt die Zustimmung des EU-Parlaments zu einer Mindestlohnrichtlinie in den 27 EU-Staaten, da es menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU sichern hilft. In 21 der der 27 EU-Staaten gibt es bereits einen Mindestlohn.

Nach Jahrzehnte langen Kämpfen der europäischen Gewerkschaften, der KAB und der Europäischen Bewegung Christlicher Arbeitnehmer (EBCA) auf nationaler und europäischer Ebene seien nun wichtige Pflöcke eingeschlagen worden für einen europäischen Mindestlohn und der Stärkung der Tarifbindung.

Am Mittwoch hatte das Plenum im EU-Parlament der Mindestlohnrichtlinie zugestimmt. Für die EU-Staaten bedeutet sie die Höhe des jeweiligen Mindestlohn in ihrem Land an die Kaufkraft und die Höhe der Lebenshaltungskosten orientieren müssen. Neben dem Mindestlohn sind die Regierungen der EU-Staaten aufgefordert, die Tarifbindung der Unternehmen zu stärken und gegen gewerkschaftsfeindliche Aktionen vorzugehen. Um dies zu erreichen sollen Arbeitnehmer- und Unternehmensverbände an einem nationalen Aktionsplan arbeiten, mit dem Ziel, die Tarifbindung zu erweitern.

Als weiteren wichtigen Schritt sieht die katholische Arbeitnehmerbewegung, dass mit der Auftragsvergabe im Bereich der öffentlichen Hand die betroffenen Unternehmen und auch Nachunternehmen akzeptieren müssen, dass die Arbeitnehmer des Unternehmens sich einer Gewerkschaft anschließen und das Recht auf Tarifverhandlungen haben. Die einzelnen EU-Staaten haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihren Ländern umzusetzen.