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KAB kritisiert Ablehnung des Mindestlohns in der Bauwirtschaft

Unverständlich: Trotz voller auftragsbücher steigen die Bauarbeitgeber aus dem bewährten Mindteslohn-Modell in der Baubranche aus. Foto: Rabbe

Die Abschaffung der Lohnuntergrenze im Baugewerbe gefährdet Tarifverhandlungen und einen fairen Wettbewerb in der boomenden Branche. Dies erklärte Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB Deutschlands.

Mit der Ablehnung des Schiedsspruches zum Branchenmindestlohn durch die Bauarbeitgeber werde das erste verabschiedete Mindestlohnsystem und ein 25-jähriges Erfolgsmodell in Deutschland zerstört. Der Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel sah eine Anhebung des Branchenmindestlohn I von derzeit 12,85 Euro brutto pro Stunde und des Mindestlohn II für fachliche Tätigkeiten im Westen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 um jeweils 60 Cent anzuheben, um die Teuerungsrate aufzufangen.

 

Volle Auftragsbücher – leere Portemonnaies

„Es ist unverständlich, dass die Arbeitgeber mit derzeit vollen Auftragsbüchern sich weigern, die körperlich harte Arbeit am Bau bei Wind und Wetter fair und adäquat zu entlohnen“, so Luttmer-Bensmann. Die Ablehnung des Schiedsspruches führe zu einem erneuten Wildwuchs in der Baubranche, wo mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitenden die Zuschläge für Bauprojekte ausgetragen werden. „Nicht tarifgebundene Unternehmen, werden nun den Wettbewerb und die Lohnspirale nach unten weiter anfeuern“, so der KAB-Bundesvorsitzende. Schon jetzt sei die Lohnuntergrenze in der Baubranche zu niedrig und schütze die Arbeitenden nicht vor Altersarmut.

Der katholische Sozialverband setzt sich für eine allgemeine Lohnuntergrenze von derzeit 14,09 Euro ein, um bei einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis eine Altersrente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen.