Das Buschmann-Ministerium versucht nach Ansicht des katholischen Hilfswerkes Misereor das EU-Lieferkettengesetz zu „verwässern“.
Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung im Europäischen Rat davon abhängig gemacht, dass die „Safe-Harbour“-Regelung ins Lieferkettengesetz aufgenommen wird. Die Regelung würde es zulassen, dass Unternehmen ihre privaten und freiwilligen Zertifizierungen nutzen können. Für betroffene Arbeitnehmer:innen wäre es dann unmöglich, Haftungsrechte vor einem europäischen Gericht einzuklagen, da sie nachweisen müssten, dass das jeweilige Unternehmen bei Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umweltverschmutzungen grob fahrlässig gehandelt habe. Denn ohne Zugang zu den unternehmerischen Unterlagen ist es Opfern kaum möglich, Tatbestände zu belegen und ihre Rechte einzuklagen.
FDP stellt Wirtschaftsinteressen über Menschenrechte
„Hier versucht Justizminister Buschmann den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Umwelt den Profit- und Wirtschaftsinteressen der Unternehmen zu opfern“, betont Beate Schwittay. Der katholische Sozialverband fordert die Bundesregierung auf, die Safe-Harbour-Regelung fallen zu lassen und dass die Zertifizierungssysteme staatlich zu akkreditieren. „Nur so kann die Umsetzung von Sorgfaltspflichten garantiert werden“, erklärt die KAB-Bundesvorsitzende.