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Großer Verlust einer Kämpferin fürs Sozial- und Arbeitsrecht in den Kirchen

Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch starb Ende November nach kurzer Krankheit. Sie stand für ein Arbeitsrecht auf grundlage eines christlichen Menschenbildes. Foto KUE

Im Alter von nur 69 Jahren starb Ende November die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch. „Wie kaum eine andere Person hat sich Frau Oxenknecht-Witzsch für die Verwirklichung von Arbeitsrechten im betrieblichen Alltag eingesetzt, besonders in kirchlichen Einrichtungen“, erklärt KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann.

Als Begründerin und Herausgeberin der Fachzeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“ (ZMV) im Ketteler-Verlag der KAB Deutschlands hat sie die Arbeit von unzähligen Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche unterstützt und gestärkt, die Rechte der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen.

 

Arbeitsrecht nach christlichem Menschenbild

Gleichzeitig hat sie als Inhaberin der Professur für Recht an der Fakultät für Soziale Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt über drei Jahrzehnte Generationen von Studierenden im Sozial- und Arbeitsrecht geprägt. Als Leiterin der renommierten Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht hat sie gemeinsam mit dem KAB-Institut kifas und dem Ketteler-Verlag viele Hundert Praktiker und Theoretiker zusammengebracht und so die Umsetzung und Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrecht vorangetrieben.

Renate Oxsenknecht-Witzsch, die vor drei Jahren in den Ruhestand ging, blieb nicht müde, weiterhin für Arbeits- und Sozialrechte einzusetzen. Ihre Einsatz und ihre Überzeugungen, die sie ohne Angst einbrachte und die  sich an einem christlichen Menschenbild orientierten, werden nicht nur der KAB Deutschlands fehlen, so Luttmer-Bensmann.