Auftragsvergabe nur an tarifgebundene Unternehmen
In einem Sechs-Punkte-Katalog sprechen sich die Delegierten dafür aus, „das Tarifsystem insgesamt durch gesetzliche Initiativen“ noch in dieser Legislaturperiode zu stärken. „Die Tarifflucht der Unternehmen muss endlich beendet werden, damit Lohndumping und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden“, betont Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann.
Laut Statistischem Bundesamt sei die Tarifbindung von Beschäftigten in einem dramatischen Ausmaß rückläufig. Hatten in den alten Bundesländern 1998 noch 76 Prozent der Beschäftigten einen Tarifvertrag, liege dieser Anteil aktuell bei 52 Prozent, was einen Rückgang um 24 Prozentpunkte bedeute. In den Neuen Bundesländern sank der Anteil im gleichen Zeitraum um 18 Prozent. Hier arbeiten nur noch 45 Prozent aller Beschäftigten tarifgebunden. „Branchentarifverträge müssen auch für Werkverträge und Leiharbeit gelten“, so die Delegierten des Bundesausschusses.
Mindestlohn-Anhebung auf 15 Euro brutto
So muss die Politik sicherstellen, dass „die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nachhaltig verbessert“ wird. Zudem fordert die KAB Deutschlands ein bundeseinheitliches Tariftreuegesetz und Regelungen, nach denen Tarifverträge auch bei Unternehmensaufspaltungen oder Betriebsübergängen weiterhin gelten und zur Anwendung kommen. „Wirtschaftsförderung und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen darf nur an tarifgebundene Unternehmen gegeben werden“, so die KAB.
Hier: Wortlaut des Beschlusses