„In der jetzigen Neufassung des Klimaschutzgesetzes fehlen wichtige Sanktionsmechanismen, um die Einhaltung der Klimaziele sicherzustellen, wenn Ziele verfehlt werden“, so KAB-Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann. Die KAB, die mit weiteren vierzig Nichtregierungsorganisationen aus dem kirchlichen, umwelt- und Naturschutzbereich, in de Klima-Allianz sich für eine nachhaltige sowie umwelt- und klimaschonende Wirtschaftsweise einsetzt, hat die Bundesregierung in einem gemeinsamen Forderungskatalog aufgerufen, die Novelle des Klimaschutzgesetzes umfangreich neu zu bearbeiten.
Die Novellierung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil die Bundesregierung mit einer Frist aufforderte, eine Konkretisierung der Regelungen im KSG zur Festlegung der Reduktionsziele für die Jahre nach 2030 das Gesetz entsprechend anzupassen. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung und die Verschärfung der Klimaziele auf europäischer Ebene zum Anlass genommen, das KSG umfassend und noch vor der Bundestagswahl zu novellieren.
Verzögerung zu Lasten zukünftiger Generationen
Die zentralen Elemente der KSG-Novelle sind die Erhöhung des Ziels für 2030 von 55 Prozent auf 65 Prozent Treibhausgas-Minderung gegenüber 1990, die Verschärfung der Sektorziele bis 2030 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits im Jahr 2045, also fünf Jahre früher als bisher. Das Bündnis Klimaallianz sieht im vorgelegten Referentenentwurf dagegen eine Verzögerung der gebotenen Treibhausgasneutralität zulasten zukünftiger Generationen. „Das muss jetzt im folgenden parlamentarischen Prozess verhindert werden“, so Luttmer-Bensmann, „denn ab 2023 gibt es nach derzeit gültigem Klimaschutzgesetz keine jahresscharfen Reduktionsziele im Energiesektor.“
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