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KAB: Die universellen Menschenrechte dürfen nicht an den Werkstoren enden

Menschenrechte müssen auch hinter Werkstoren Geltung erlangen. Foto: bilderbox

„Menschenrechte dürfen nicht an den Werkstoren der Fabriken gestoppt werden“. Dies betont Stefan-Bernhard Eirich, Bundespräses der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands aus Anlass des Internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag, dem 10. Dezember.

Zwangsarbeit in China, Ausbeutung von Näherinnen in Myanmar oder die Einschränkung des Versammlungs- und Koalitionsrechts von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unzähligen Ländern der Erde sind ein Beleg, dass die Menschenrechte der Arbeitenden immer noch mit Füssen getreten werden.  So hat erst jüngst eine EU-Studie aufgezeigt, dass bei vielen bekannten deutschen Bekleidungsunternehmen wie s.Oliver, Puma oder Addidas, Hugo Boss oder H&M ein hohes Risiko besteht, dass die Produkte und Waren unter staatliche Zwangsarbeit produziert werden. Aber auch Billigkleidung von Lidl der Marke „esmara“ werden trotz des Siegels „Grüner Knopf“ in Myanmar unter ausbeuterischen Verhältnissen hergestellt. Zudem verhindert Diktatur, dass Arbeiterinnen für Lohn und Gewerkschaftsbildung einstehen.

Produktionsstätten für Kontrollen öffnen

Die KAB Deutschlands fordert daher, dass Menschen- und Arbeitsrechte nicht an den Werkstoren enden, sondern dass im Rahmen des Lieferkettengesetzes deutsche Handelsunternehmen stärker die Situation von Arbeitnehmern in den jeweiligen Ländern beachten und hinter den Werkstoren genau hinschauen.

Der katholische Sozialverband ruft gleichzeitig in der Vorweihnachtszeit dazu auf, stärker auf Labels, Siegel und Herkunftsetiketten bei Einkauf der Weihnachtsgeschenke zu achten. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ihrer Verantwortung stärker bewusst werden“, fordert Bundespräses Stefan-Bernhard Eirich.